nd-aktuell.de / 23.10.2009 / Brandenburg / Seite 12

Klage gegen Nachtflüge

Bürgerverein prüft rechtliche Schritte

Potsdam (dpa/ND). Anwohner des neuen Flughafens Berlin Brandenburg International (BBI) wollen die geplante Nachtflugregelung gerichtlich kippen. Der Bürgerverein Berlin-Brandenburg, eine Vertretung von rund 3000 Betroffenen, prüfe eine Klage, sagte Sprecher Kristian-Peter Stange am Donnerstag auf Anfrage. »Wir brauchen qualifizierte Gutachten und qualifizierte Anwälte.« Die Schutzgemeinschaft von sechs Anrainergemeinden bereitet bereits eine Klage vor, bestätigte der Bürgermeister der Gemeinde Schulzendorf (Dahme-Spreewald), Herbert Burmeister (LINKE), einen Bericht des »Tagesspiegels«. Der Vorsitzende der Linksfraktion im Bundestag, Gregor Gysi, sicherte den Betroffenen am Donnerstag seine Unterstützung zu. »Da wurden die Belange der Anwohnerinnen und Anwohner unzureichend berücksichtigt, sagte Gysi laut einer Mitteilung.

Laut Beschluss der Planfeststellungsbehörde sind von Mitternacht bis fünf Uhr keine Landungen und Starts in Schönefeld (Dahme- Spreewald) erlaubt – einzige Ausnahmen sind Postflugzeuge, Regierungs- und in Notfällen Linienmaschinen. Unabhängig vom Flugverbot in dieser Kernzeit wird in den Randzeiten ab dem Jahr 2023 in Spitzenzeiten mit 103 Starts oder Landungen gerechnet. Im Durchschnitt werden 77 Flieger pro Nacht erwartet.

»Wir prüfen verantwortungsbewusst eine Klage gegen diese rechtswidrige Entscheidung«, erläuterte Stange. Jeder im Verein vertretene Privathaushalt werde um eine Umlage von rund 100 Euro gebeten. Bislang hätten die Mitglieder über Beiträge und Spenden für Klagen gegen den Großflughafen rund drei Millionen Euro aufgebracht.

»Wir können nicht erkennen, dass die Auflagen des Bundesverwaltungsgerichts befolgt wurden«, sagte Bürgermeister Burmeister. Dass nun in den Randzeiten deutlich mehr geflogen werde, sei nicht hinnehmbar. Burmeister wies darauf hin, dass die Gemeinden »voraussichtlich noch ausstehende Gerichtskosten nach verlorenen Klagen von etwa 300 000 bis 400 000 Euro tragen und die neue Klagerunde finanzieren« müssten. Das werde die Kommunalhaushalte in die roten Zahlen treiben.

Die Veröffentlichung des Beschlusses kurz nach der Wahl bezeichnet der Präsident des Verbandes Deutscher Grundstücksnutzer (VDGN), Peter Ohm, in einer Mitteilung als Wählerbetrug. Er befürchtet nun die schrittweise komplette Abschaffung des Nachtflugverbots.