nd-aktuell.de / 04.11.2009 / Ratgeber / Seite 3

Wohnung mit Garage

Mietminderung

Zu meinem Mietvertrag gehört außer der Wohnung auch eine Garage, die mit 30 Euro monatlich am Mietpreis beteiligt ist. Die hat seit langem eine desolate Dacheindeckung. Regen und Tauwasser laufen durch. Mündlich habe ich den Vermieter mehrfach darauf hingewiesen. Es tat sich nichts. Nun habe ich schriftlich auf diesen Zustand aufmerksam gemacht und erhielt wieder keine Antwort. Kann ich jetzt die Miete kürzen?
Friedrich D., Erfurt

Hier liegt ein einheitliches Mietverhältnis über die Wohnung mit einer Garage vor. Beides ist die so genannte Mietsache, die der Vermieter laut Gesetz (§ 535 BGB) in einem zum vertragsmäßigen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten hat. So der Gesetzestext. Nun kommt es darauf an, in welchem Zustand sich das Garagendach befand, als sie mitgemietet wurde.

War das Dach damals schon defekt und es wurde nicht vom Mieter beanstandet, dann kann deswegen die Miete nicht gemindert werden. Ist der Mangel aber während der Mietzeit entstanden, dies wurde dem Vermieter mitgeteilt (was übrigens eine Pflicht des Mieters ist), dann muss ihn der Vermieter beseitigen. Unternimmt er nichts, kann die Miete gemindert werden. Das Recht dazu gibt der § 536 BGB.

Es ist grundsätzlich auch möglich, die Instandsetzung der Mietsache einzuklagen.