nd-aktuell.de / 11.11.2009 / Ratgeber / Seite 2

Beiträge zum Teil erstattet

Krankenkasse

Rückerstattungen gibt es, wenn man ein Jahr lang keine Rechnungen von seiner privaten Krankenversicherung begleichen ließ. Je nach Tarif kann das bereits nach einem Jahr ein halber oder ein ganzer Monatsbeitrag sein. Im Laufe der Zeit können bis zu sechs Monatsbeiträge zurückerstattet werden. Da die Arbeitgeberbeiträge an den Arbeitnehmer mit gezahlt werden, ist das vor allem für privat versicherte Angestellte sehr lukrativ. Im Idealfall ist die Überweisung von der Versicherung doppelt so hoch wie der zuvor selbst gezahlte Beitrag. Allerdings fängt man von vorn an, sobald die erste Rechnung bei der Versicherung eintrifft. Die Rückerstattungsansprüche gelten für jede privat versicherte Person einzeln. Reicht man also Behandlungskosten für das Kind ein, gefährdet das die Rückzahlung für den Vater oder die Mutter nicht. Vorsorgeuntersuchungen übrigens ebenfalls nicht.