Bei Fahrerflucht droht Strafverfahren

Wintersport

Rasante Ski- und Snowboardfahrer sind auf den Pisten genauso betroffen wie Anfänger: Geht es bergab, merken sie mitunter gar nicht, dass sie mit ihrer Fahrweise andere gefährden. Doch das kann böse Folgen haben, denn im Zweifel droht ihnen ein Strafverfahren. Gut zwanzig Prozent der Kollisionen auf Österreichs Pisten enden mit Fahrerflucht, warnt Rechtsanwalt Dr. Hubert Tramposch. Nicht immer ist dabei böse Absicht im Spiel.

Für alle Unfallverursacher gilt die Regel Nummer zehn des Internationalen Skiverbandes (FIS). Danach sind alle Unfallbeteiligten, einschließlich möglicher Zeugen, verpflichtet, nach jeder Kollision ihre Daten auszutauschen. Für die Beurteilung der Schuldfrage ist es ebenso unerlässlich, dass der Unfall bei der zuständigen Polizeiinspektion gemeldet wird. »Die FIS-Regeln sind faktisch Gesetz, denn sie werden auch von den Gerichten einhellig als Maßstab zur Beurteilung eines Unfallgeschehens her...


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