Estrich zu tief gelegt – Behelf hilft nicht

Baumangel

Eine Immobilienfirma ließ in einer Wohnanlage zwei Eigentumswohnungen sanieren. Mit Bauunternehmer T vereinbarte sie genau, wo die Oberkante des Estrichs liegen sollte. Firma T legte ihn jedoch ca. drei Zentimeter tiefer. Nun passten die bereits gekauften Türen nicht mehr, sie waren drei Zentimeter zu kurz. Es folgte eine Reihe von Prozessen. Inzwischen behalf sich die Bauherrin mit einem Provisorium: verlängerten Türen.

Die Auftraggeberin wurde dennoch verurteilt, an Unternehmer T einen Großteil des Werklohns von 2555 Euro zu zahlen....


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