Werbung verspricht Prämie, doch Kleingedrucktes lesen

Stromvertrag

  • Lesedauer: 2 Min.

Der Darmstädter Energieversorger Entega versprach in einer Werbeanzeige potenziellen Neukunden eine Prämie von 50 Euro für den Abschluss eines Stromliefervertrages. In einer Fußnote wurde dieses Angebot präzisiert: Die Prämie wurde nur gezahlt, wenn der Kunde einen bestimmten Ökostromtarif und eine Mindestabnahmemenge vereinbarte. Diese Einschränkung stand klein gedruckt unter der fett hervorgehobenen Aufforderung »Jetzt zu Ökostrom wechseln«.

Ein Konkurrent des Stromanbieters beanstandete die Anzeige als irreführend und zog gegen die Werbung gerichtlich zu Felde. Sowohl beim Landgericht, als auch beim Oberlandesgericht (OLG) Frankfurt setzte sich der Konkurrent durch. Der dick gedruckte Blickfangtext könne beim Leser einen falschen Eindruck erwecken, so das OLG. Er sei zwar nicht direkt verkehrt, formuliere aber nur die »halbe Wahrheit« über das Lockmittel Prämie.

Die Werbeanzeige enthalte zwar einen aufklärenden Hinweis zu den Konditionen, doch sei er kaum zu erkennen. Die Fußnote, die das Prämienversprechen an Bedingungen kopple, sei praktisch unlesbar (minimale Schriftgröße, schwache Konturen einer weißen Schrift auf orangem Hintergrund).

Damit die umworbenen Kunden sich nicht über das Angebot täuschten, müsse ein erklärender bzw. einschränkender Zusatz aber gut wahrnehmbar sein. Ein Stern oder ein anderes deutliches Zeichen müsse den Leser zu der Fußnote führen.

Urteil des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main vom 31. März 2009, Az. 11 U 2/09 (Kart)

P. S. In vielen Haushalten treffen jetzt Briefe von Energiekonzernen, z. B. Vattenfall, mit der Prophezeiung von Gebührenerhöhungen ein. Das veranlasst manchen Mieter, den Stromanbieter zu wechseln. Das Urteil zeigt, dass genaue Prüfung der Angebote und gegebenenfalls Beratung nötig sind.

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