nd-aktuell.de / 16.12.2009 / Ratgeber / Seite 5

Geld für Rechtsverzicht muss versteuert werden

Grundstücksnachbarn

Wenn ein Grundstückseigentümer auf ihm zustehende Rechte verzichtet – zum Beispiel auf das Recht, gegen ein umstrittenes Bauvorhaben des Nachbarn gerichtlich vorzugehen –, dann wird ihm dieser Verzicht gelegentlich »versilbert«. Das heißt, er erhält im Gegenzug einen Geldbetrag für sein Verhalten. Das höchste in Steuerfragen zuständige Gericht in Deutschland musste nun nach Information der LBS klären, ob solch eine Zahlung steuerpflichtig ist.

Ein Immobilienbesitzer war nicht gerade begeistert davon, dass auf dem Nachbargrundstück eine Baugenossenschaft ein größeres Projekt plante. Die behördliche Genehmigung dafür war zwar bereits erteilt, doch dem Eigentümer stand noch das Rechtsmittel des Widerspruchs zu. Nach längeren Auseinandersetzungen und der zwischenzeitlichen Vereinbarung einer Kaufoption durch die Baugenossenschaft erklärte sich der Immobilieneigentümer gegen eine Zahlung von gut 125 000 Euro bereit, nichts mehr gegen die Baumaßnahmen zu unternehmen.

Das Finanzamt betrachtete diese Summe als eine zu versteuernde Einnahme des Bürgers im Sinne des Einkommensteuergesetzes. Damit war der Betroffene nicht einverstanden, denn mit dem Betrag werde ja nur die entstandene Wertminderung seines Objekts ausgeglichen. Es kam zu einem Prozess durch beide Instanzen.

Die Richter des Bundesfinanzhofs schlossen sich der ursprünglichen Rechtsmeinung der Finanzbehörden an. Nach ständiger Rechtsprechung des Gerichts liege in der Hinnahme von Baumaßnahmen auf dem Nachbargrundstück ein »Dulden« und damit eine Leistung im Sinne des § 22 Nr. 3 EStG vor. Deswegen müsse der Grundstückseigentümer die 125 000 Euro, die er erhalten habe, auch ordnungsgemäß versteuern.

Bundesfinanzhof, Az. IX R 36/07