nd-aktuell.de / 16.12.2009 / Politik / Seite 2

Klares Urteil in Rumänien

Gericht: Datengesetz verfassungswidrig

Claus Dümde

Das Verfassungsgericht Rumäniens hat sich ebenfalls mit der Vorratsdatenspeicherung befasst, die dort 2008 eingeführt wurde. Am 8. Oktober 2009 entschied der Curtea Constitutionala a României, dass sie verfassungswidrig ist, und führte zur Begründung u. a. aus:

»Die rechtliche Verpflichtung zur kontinuierlichen Vorratsspeicherung persönlicher Daten macht die Ausnahme vom Grundsatz des Schutzes des Rechts auf Privatsphäre und Meinungsfreiheit zur Regel. Das Grundrecht scheint in einer negativen Art und Weise geregelt zu werden, und seine positive Seite verliert ihren vorherrschenden Charakter.« Dies reiche aus, »um in den Menschen die berechtigte Sorge um die Wahrung ihrer Privatsphäre und die Furcht vor einem möglichen Missbrauch zu wecken. Die gesetzlichen Schutzvorkehrungen hinsichtlich der konkreten Verwendung der gespeicherten Daten – den Ausschluss von Inhalten von der Speicherung, die erforderliche vorherige Genehmigung des Präsidenten des zuständigen Gerichts bezüglich eines eingeleiteten Strafverfahrens, die in Artikel 16 des Gesetzes gefordert wird, sowie die Androhung von Strafen in den Artikeln 18 und 19 des Gesetzes – sind weder ausreichend noch angemessen, um die Furcht vor einer Verletzung der Persönlichkeitsrechte, etwa des Rechts auf Privatsphäre, zu nehmen und um sicherzustellen, dass ihre Ausübung in hinnehmbarer Weise erfolgen kann.« Die dauerhafte, die gesamte Bevölkerung betreffende Vorratsdatenspeicherung drohe die Unschuldsvermutung »auszuhebeln«, erkläre die ganze Bevölkerung zu potenziellen Straftätern und erscheine »exzessiv«. Die Erfassung aller Verbindungsdaten könne »nicht als vereinbar mit den Bestimmungen der Verfassung und der Europäischen Menschenrechtskonvention erachtet werden«.