nd-aktuell.de / 17.12.2009 / Politik / Seite 6

Ärger über »Daten-Striptease«

Sachsens Datenschützer: Beschwerden über Sozialbehörden nehmen zu

Hendrik Lasch, Dresden
»Geld gegen Daten« – nach diesem Prinzip verfahren immer mehr Sozialbehörden. Sachsens Datenschützer erhält in zunehmendem Maße Beschwerden von Bürgern und mahnt zur Mäßigung.

Hat Eltern, die ihr Kind in die Obhut einer Tagesmutter geben wollen, die Konfession von deren Lebensgefährten zu interessieren? Ein Jugendamt in Sachsen wollte sie zumindest in Erfahrung bringen. Der Mann springe schließlich hin und wieder ein, und manche Eltern wünschten Betreuer, die einer bestimmten Religion anhingen.

Geld gegen Daten

Die Neugier der Behörden ging indes noch weiter: Von den Partnern der Tagesmütter abgefragt wurden auch Schul- und Berufsabschlüsse sowie Mailadressen; die Tagesmütter selbst mussten per Schufa-Auskunft belegen, ob ihre finanziellen Verhältnisse geordnet sind – eine

Sammelwut, die schlicht unzulässig sei, kritisiert Andreas Schurig, der Datenschutzbeauftragte des Freistaats.

Die Wissbegier gegenüber Tagesmüttern ist in Schurigs gestern vorgelegtem Tätigkeitsbericht freilich nur eines von zahlreichen Beispielen dafür, was Behörden alles in Erfahrung zu bringen suchten – und zwar nicht zuletzt im Sozialbereich. Vor allem Behörden, die über das Arbeitslosengeld II entscheiden, sind bei der Abfrage von Daten alles andere als zimperlich. Es herrsche das Prinzip »Geld gegen Daten«, sagt Schurig. Bürger, die Sozialleistungen beantragten, gerieten dabei regelmäßig in die Rolle von »Bittstellern«, von denen die Ämter einen regelrechten »Daten-Striptease« verlangten, kritisiert der Landesbeauftragte.

Die Grenzen zwischen Erlaubtem und Unzulässigem sind dabei durchaus fließend. Umfangreiche Kopien aus einem DDR-Sozialversicherungsbuch oder dem Führerschein hielt Schurig in einem geprüften Fall für unzulässig, genauso wie die Übermittlung bestimmter Informationen an den Vermieter eines Hartz IV-Betroffenen. In einem anderen Fall handelte die Sozialbehörde dagegen rechtmäßig, als sie von den erwachsenen Kindern einer Antragstellerin Auskünfte über deren wirtschaftliche Verhältnisse abfragte und, als diese sich weigerten, zunächst Auskünfte bei der Rentenversicherung und danach beim Arbeitgeber einholte. Schurig mahnt allerdings zu »Datensparsamkeit« sowie Rücksichtnahme und Verhältnismäßigkeit: Es dürfe nicht passieren, dass Bürger »genötigt werden, sich datenmäßig auszuziehen«.

Meldedaten an alle

Quasi unfreiwillig entblößt werden die Bürger im Freistaat offenbar auch durch das kürzlich in Hoyerswerda eingerichtete »Kommunale Kernmelderegister«. Über dieses können polizeiliche Meldedaten abgefragt werden, die dabei ohne gesonderte Prüfung »potenziell für hunderte Behörden und gegebenenfalls Nutzerkonten« zugänglich würden.

Schurig hält das für »bedenklich« und rügt zudem, dass die Regierung die Risiken »zu kaschieren« versucht habe, indem schlicht angewiesen wurde, den Datenschützer zu unterrichten. Schurig merkt an, er habe nicht das Recht mitzuentscheiden. Die Grünen sehen die Staatsregierung nun in »Erklärungsnot«.