nd-aktuell.de / 28.12.2009 / Brandenburg / Seite 14

Mehr Schutz und Selbstbestimmung im Heim

Neues Gesetz für Pflegebedürftige tritt ab 2010 in Kraft – Stimme der Bewohner erhält größeres Gewicht

Gudrun Janicke, dpa

Zum Jahresanfang 2010 tritt im Land Brandenburg ein neues Heimrecht in Kraft, das Verbesserungen für die auf Pflege und Betreuung angewiesenen Menschen vorsieht. »Dies gilt besonders für jene, die in Pflegeheimen und in anderen unterstützenden Wohnformen leben«, sagte Brandenburgs Sozialminister Günter Baaske (SPD) gegenüber dpa.

Im Land gibt es laut Ministerium 333 stationäre Einrichtungen und 548 ambulante Pflegedienste. Rund 85 000 Pflegebedürftige sind erfasst – sie beziehen Leistungen aus der Pflegeversicherung. Ihre Zahl wird voraussichtlich bis 2030 auf rund 130 000 steigen. 75 Prozent der Betroffenen werden von Angehörigen in häuslicher Umgebung gepflegt.

Das Gesetz werde den neuen Perspektiven und dem zeitgemäßen Leben in Pflegeheimen und Wohnstätten besser gerecht, meinte Baaske. »Pflegebedürftige und behinderte Menschen sind nicht Objekte fürsorglicher Bemutterung.« Sie sollten ihr Leben selbst bestimmen und in jeder Lebenslage auf Respekt und Würde ebenso vertrauen können wie auf eine gute Pflege.

Heute gebe es vielfältige individuelle Angebote, um Betroffenen zu ermöglichen, den Alltag selbstbestimmt zu bewältigen, betonte der Minister. Es gehöre zu den gesellschaftlichen Grundnormen, Menschen, die auf Pflege und Betreuung angewiesen seien, ein gutes und erfülltes Leben zu sichern. »Das neue Gesetz zielt auf so viel Selbstbestimmung wie möglich und so viel Schutz wie nötig«, unterstrich Baaske. Es gehe in erster Linie um den Menschen und erst in zweiter Linie um die Einrichtung.

Trotz Pflegebedürftigkeit müssten die Menschen ihr Leben nach eigenen Vorstellungen gestalten können. Sie sollten sich in Pflegeheimen wie auch Wohnstätten für Menschen mit Behinderungen oder betreuten Wohnformen wohlfühlen und dabei fachgerecht versorgt werden.

Das neue Gesetz enthält Baaske zufolge u. a. Mindestanforderungen an den Betrieb von Einrichtungen und anderen Wohnformen. Daneben würden die Persönlichkeits- und Freiheitsrechte geschützt und es gebe bessere Auskunfts- und Mitteilungspflichten. Regelmäßig könnten Heime oder Wohnangebote überprüft und überwacht werden. Private Wohngemeinschaften bleiben jedoch von der staatlichen Aufsicht unberührt.

»Auch die Stimme der Bewohner hat mehr Gewicht«, erläuterte der SPD-Politiker. »Wenn es zum Beispiel um die Gestaltung ihres Wohnzimmers geht oder Pflegemaßnahmen zu entscheiden sind, müssen sie befragt werden.«