nd-aktuell.de / 24.04.2002 / Ratgeber
Schlüssel hinterlegen
In Mietshäusern sollte man vor der Abreise in den Urlaub den Wohnungsschlüssel einem vertrauenswürdigen Nachbarn übergeben, denn auch ein abwesender Mieter ist verpflichtet Schäden abzuwenden. Dieser Nachbar wird dann nach dem Rechten sehen und er ist Ansprechpartner des Verwalters, wenn etwas passieren sollte.
Findet sich dafür niemand im Haus, ist der Verwalter/Vermieter darüber zu informieren, wo sich der Schlüssel in greifbarer Nähe während des Urlaubs befindet. Wird das versäumt und es passiert z.B. ein Rohrbruch in der Wohnung, könnte Schadensersatz verlangt werden, wenn der Schlüssel nicht auffindbar ist. Ferner muss man dafür sorgen, dass Mieterpflichten wie z.B. die Treppenreinigung in Abwesenheit von einer Vertretung erledigt werden. Für diese Zeit ist es auch zulässig, dass sich eine Vertrauensperson in der Wohnung aufhalten kann. Da es sich nicht um einen Untermieter handelt, bedarf es dazu keiner Genehmigung durch den Vermieter.
Die Inanspruchnahme eines gewerblichen Haushüter-Services ist eine weitere Möglichkeit. Das ist ein Dienst durch ausgesuchte zuverlässige Rentner, die ein einwandfreies polizeiliches Führungszeugnis haben. Sie gehören dem Verband Deutscher Haushüter-Agenturen an, der behördlich zugelassen ist. Die Agenturen haben eine Betriebshaftpflichtversicherung abgeschlossen. Deren Mitarbeiter kontrollieren Wohnungen, gießen Blumen, nehmen Telefonate entgegen, informieren den Mieter im Urlaubsort und versorgen auf Wunsch sogar Haustiere. (Wer den Service nutzt muss den Vermieter informieren). Je nach Leistung soll das jedoch pro Tag 40 bis 50 Euro kosten. Informationen: Verband Deutscher Haushüter-Agenturen, Postfach 480164 in 48078 Münster, Telefon: 02501-7171 (Mo.- Fr. von 13 bis 16 Uhr. rdt.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/16233.schluessel-hinterlegen.html