nd-aktuell.de / 27.01.2010 / Ratgeber / Seite 7

Servus Abgas-Plakette

Kfz-Kennzeichen

Seit 1. Januar 2010 ist an Autos die Plakette für die Abgasuntersuchung (AU)entfallen. Künftig dient die runde Plakette für die Hauptuntersuchung (HU) am hinteren Kennzeichen als Nachweis auch einer erfolgreichen Abgasuntersuchung, so die Dekra. An der Pflicht zur Abgasuntersuchung ändert die neue Plakettenregelung nichts. Die AU ist aber nun direkter Bestandteil der Hauptuntersuchung. Es wird also keine unterschiedlichen Fristen für AU und HU mehr geben. Autofahrer haben wie bisher die Möglichkeit, die Abgasuntersuchung bei einer Prüforganisation wie Dekra oder in einer Werkstatt, zum Beispiel bei einer Inspektion, durchführen zu lassen. Dann aber frühestens in dem Monat, der vor der Fälligkeit der HU liegt. Ist zum Beispiel die nächste HU im März fällig, so darf die AU nicht vor dem 1. Februar durchgeführt worden sein. Andernfalls muss die AU wiederholt werden. Der Nachweis über die durchgeführte AU ist dem Prüfingenieur bei der HU vorzulegen und bis zu deren Abschluss aufzubewahren, auch für eine eventuell erforderliche Nachuntersuchung. Anschließend gilt der HU-Prüfbericht als Nachweis. Er ist wie bisher vom Autofahrer aufzubewahren und berechtigten Personen auf Verlangen vorzuzeigen.