nd-aktuell.de / 03.02.2010 / Politik / Seite 8

Rechtswidrige Sanktionen?

Andreas Niehaus über Strafen für ALG-II-Bezieher und das nötige Umdenken

Andreas Niehaus ist Initiator einer Petition gegen die Sanktionen für Hartz-IV-Betroffene.Mit ihm sprach Grit Gernhardt.

ND: Sie wollen eine Petition gegen den Sanktionsparagrafen im Sozialgesetzbuch (SGB) II einreichen. Was genau wollen Sie damit erreichen?
Niehaus: Es geht um die Abschaffung der Sanktionen, die aufgebauten Druckmaßnahmen sollen weg. Die Gesellschaft soll wieder ein Stück weit solidarischer werden. Die Sanktionen dienen doch nur zur Gängelung und machen aus den Leuten, die von Hartz IV abhängig sind, in gewisser Weise Lohnsklaven. Gerade in Zeiten von Boni-Diskussionen und von Milliardenkrediten an Banken will ich die Leute zum Nachdenken darüber anregen, dass der Teil der Gesellschaft, der ohnehin keine müde Mark zur Verfügung hat, auch noch in völlige Abhängigkeit gezwungen wird.

Laut dem Begründungstext Ihrer Petition halten Sie die Sanktionen gegen Arbeitslosengeld (ALG)-II- Bezieher generell für rechtswidrig. Warum?
Weil das in die Zwangsarbeit führt. Und Zwangsarbeit ist auch international rechtswidrig. Es muss grundsätzlich darüber nachgedacht werden, welche rechtliche Grundlage überhaupt gegeben ist. Und die Petition sehe ich als Chance, diese Diskussion neu aufzunehmen.

Im gerade bekannt gewordenen Referentenentwurf des Bundesarbeitsministeriums zur Neuorganisation der Jobcenter sind sogar noch weitere Verschärfungen des Sanktionsparagrafen 31 enthalten.
Das wird unter Schwarz-Gelb leider nicht besser, wie man an den jüngsten Forderungen von Roland Koch zur Arbeitspflicht für ALG-II-Bezieher erkennen kann. Wenn ich mir die aktuellen Machtverhältnisse anschaue, bin ich auch zunehmend skeptisch, was die Petition anbelangt. Aber es geht mir in erster Linie darum, dass noch mal grundsätzlich über das Sanktionsproblem diskutiert wird. Es ist ja auch ein Problem in der Hartz-IV-Debatte, dass grundsätzliche Fragen selten diskutiert werden.

Es gibt ja eine Online-Petitionsliste des Bundestags. Warum kann man Ihre Petition dort nicht finden?
Weil ich das langfristiger machen will. Bei einer Online-Petition muss ich binnen drei Wochen mindestens 50 000 Unterschriften zusammenhaben, damit der Petitionsausschuss sich damit beschäftigen muss. Solange ich das schriftlich mache, ist dieser zeitliche Druck nicht da. Ich kann also die gesammelten Unterschriften, aktuell sind es rund 10 000, später beim Petitionsausschuss abgeben. Und dann kann ich über die Online-Petitionsliste immer noch weitere Unterschriften dazusammeln.

Es gibt ja auf der Petitionsliste noch mehr Petitionen, die ähnliche Anliegen haben. Hätte man die verschiedenen Initiativen nicht zusammenlegen können?
Ja, das ist schade. Da gab es zum Beispiel einen unabhängigen Bundestagskandidaten, der das als Online-Petition eingereicht hatte. Aber er hat nicht genügend Stimmen sammeln können. Das hätte man vielleicht besser koordinieren können, aber es entzog sich leider meiner Kenntnis. Jetzt reiche ich das Anliegen eben als normale Petition noch einmal ein.

Bis wann kann man denn noch unterschreiben und auf welchem Weg?
Ich habe mir keine Frist gesetzt. Man kann also noch eine gewisse Zeit mitzeichnen. Auf der Internetseite »sanktionen-weg.de«[1] kann man sich die Listen herunterladen und kopieren. Ich würde mich über jede Form der Unterstützung freuen.

Fragen: Grit Gernhardt

Links:

  1. http://sanktionen-weg.de%C2%AB