nd-aktuell.de / 03.02.2010 / Politik / Seite 4

BA sieht Missbrauchsquote bei 1,9 Prozent

Überwachung der Hartz-IV-Betroffenen weiter perfektioniert / Wohlfahrtsverband spricht von Stimmungsmache

Der Paritätische Wohlfahrtsverband warnt vor einer Stimmungsmache gegen Hartz-IV-Betroffene. Nach aktuellen Zahlen der Bundesagentur für Arbeit (BA) seien pauschale Missbrauchsvorwürfe gegen Hartz-IV-Bezieher haltlos, erklärte der Verband am Dienstag in Berlin.

Berlin (epd/dpa/ND). Laut Jahresbilanz der Bundesagentur, die dem epd vorliegt, lag die Missbrauchsquote bei den insgesamt 6,5 Millionen Menschen, die im vergangenen Jahr Anspruch auf Hartz-IV-Leistungen hatten, bei 1,9 Prozent.

Der Wohlfahrtsverband forderte die Bundesregierung auf, »ihren Fokus endlich von der Ausnahme auf die Regel zu richten«. Hauptgeschäftsführer Ulrich Schneider sagte: »Die Politik sollte sich auf die 6,3 Millionen Menschen konzentrieren, die sich nichts zuschulden haben kommen lassen, und ihnen einen Weg aus Hartz IV und Armut zurück in Arbeit ermöglichen.«

Nach Angaben der Bundesagentur ist der Missbrauch im vergangenen Jahr leicht gestiegen. So nahm die Zahl der eingeleiteten Straf- und Bußgeldverfahren gegen Hartz-IV-Empfänger im Jahr 2009 um 1,8 Prozent auf knapp 165 000 Fälle zu. Dies geht aus der BA-Jahresbilanz über Hartz-IV-Missbrauch hervor. Ein Teil dieser Entwicklung sei auf die bessere Besetzung der Jobcenter zurückzuführen, die inzwischen eine stärkere Verfolgung von Missbrauchsfällen erlaube, heißt es in einem Bericht der »Süddeutschen Zeitung dazu.

Von den im Jahr 2009 erledigten 126 000 Fällen (plus 5,6 Prozent) erließ die Bundesagentur in 34 200 Fällen ein Verwarnungs- und Bußgeld von durchschnittlich 107 Euro pro Fall. Im Vergleich zum Jahr 2008 entspricht dies einer Steigerung von 2,5 Prozent. In 17 000 Fällen wurden Betroffene nach aufgedecktem Leistungsmissbrauch zwar verwarnt, auf ein Bußgeld aber verzichtet. Knapp 40 000 Fälle wurden wegen des Verdachts auf Schwarzarbeit dem Zoll gemeldet, was einer Steigerung von 6,9 Prozent entspricht. In knapp 13 000 Fällen (plus 4,9 Prozent) wurde die Akte wegen Verdachts auf eine Straftat an die Staatsanwaltschaft weitergeleitet.

Aufgedeckt wurden die meisten Fälle mittels eines Datenabgleichs; dabei wird auf elektronischem Wege überprüft, ob die Bezieher von Arbeitslosengeld II oder Sozialgeld noch andere Einkommen beziehen oder über ein Vermögen verfügen, das auf das Arbeitslosengeld II anzurechnen ist. Auf diese Weise sei festgestellt worden, dass im Jahr 2009 etwa 72,2 Millionen Euro zu viel an Betroffene ausgezahlt wurden. Das waren rund 16,3 Prozent weniger als im Jahr 2008.

Der Paritätische Wohlfahrtsverband bekräftigt seine Forderung nach einer Totalreform von Hartz IV. Die Anhebung der Regelsätze auf 440 Euro, ein eigener bedarfsgerechter Kinderregelsatz sowie die Wiedereinführung einmaliger Leistungen im Bedarfsfall seien vordringlich. Zudem fordert der Verband den Ausbau öffentlicher Beschäftigung. Schließlich sei es notwendig, dass die soziale Infrastruktur ausgebaut und Angebote in den Bereichen Bildung, Sport und Kultur einkommensschwachen Familien kostenfrei zur Verfügung gestellt werden.

Streit um Jobcenter

Unterdessen besteht Hessen auf einer Grundgesetzänderung für die Neuordnung der Jobcenter. Das hat Ministerpräsident Roland Koch an Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (beide CDU) geschrieben. Ohne hessische Zustimmung kann die Bundesregierung ihren Gesetzentwurf nicht durch den Bundesrat bringen. »Das ist ein Stoppschild, und das ist auch so gemeint«, sagte Koch in Wiesbaden. Auch die schwarz-gelbe Landesregierung von Schleswig-Holstein kündigte Widerstand an. SPD-Fraktionsvize Hubertus Heil forderte die Ministerin auf, »unverzüglich mit uns Verhandlungen aufzunehmen«. Der hessische Vorstoß zeige, dass von der Leyen mit ihren Plänen zur Zerschlagung der Jobcenter gescheitert sei. Bislang kümmern sich Kommunen und Arbeitsagenturen gemeinsam um Hartz-IV-Empfänger. Dies muss laut Bundesverfassungsgericht Ende 2010 beendet werden.