Die Ehre im Kopf

Als der VGB 1994 gegründet wurde, ging es ihm wie vielen neuen Berufsverbänden: Der Arbeitgeber zog alle Register der rechtsförmigen Abschreckung: Wer sich der neuen Organisation anschloss, wurde mit Kündigung bedroht. Der VGB musste bis vors Bundesarbeitsgericht ziehen.

Die Auseinandersetzung hatte eine besondere Note: VGB steht für »Verband der Gewerkschaftsbeschäftigten« – und der Arbeitgeber, der VGB-Leuten mit dem Rauswurf gedroht hatte, war eine DGB-Gewerkschaft. Noch heute meint der Verband, möglichen Interessenten versichern zu müssen, »keine gegnerische Organisation zum DGB und seinen Gewerkschaften« darzustellen.

Es hat vier Jahre gedauert, bis der VGB 1998 a...


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