nd-aktuell.de / 10.02.2010 / Ratgeber / Seite 3

Zweifelhafte Werbung

Kabelnetz

Kabelnetzbetreiber Unitymedia Hessen zitierte in einem Werbe-Faltblatt positive Testergebnisse seines Internet-Angebots – etwas schönfärberisch übertrieben. Sie waren zuvor in Computerzeitschriften veröffentlicht worden. Beispiele: »In unserem Test hatten die Kabelbetreiber neben den günstigsten Preisen auch die schnellsten Leitungen«. »Computer Bild hat gemessen: Im Deutschland-Durchschnitt und über alle Anschluss-Geschwindigkeiten (DSL 2000, 6000 und 16 000) hinweg liegt Unitymedia vorn.« Internet übers TV-Kabel bringe eben lauter Vorteile! Diese Reklame rief die Konkurrenz in Gestalt der Deutschen Telekom AG auf den Plan, die ebenfalls Internetzugänge anbietet: Sie beanstandete mehrere Werbeaussagen der Unitymedia als irreführend und klagte auf Unterlassung. Vom Oberlandesgericht Köln bekam die Telekom AG fast in allen Punkten Recht (Az: 6 U 90/09).

Das Angebot des Kabelnetzbetreibers sei nicht überregional verfügbar, sondern beschränke sich auf einige Ballungsräume. Daher könne von einem »Spitzenplatz« im »Deutschland-Durchschnitt« keine Rede sein – da es auf dem Land wegen größerer Entfernungen viel schwieriger sei als in den Städten, eine hohe DSL-Übertragungsgeschwindigkeit zu gewährleisten. Auch mit dem angeblichen Zitat, er habe »die schnellsten Leitungen«, täusche der Kabelnetzbetreiber die Verbraucher. In keiner Kategorie des Tests habe Unitymedia besonders hohe Geschwindigkeit geboten, liege vielmehr mit den Ergebnissen im Mittelfeld der »DSL-Alternativen«. Die Reaktionszeiten (»Ping«) würden mit dem TV-Kabel keineswegs fixer, was die Reklame aber behaupte und fix zum Vorteil für Internetspieler und eBay-Nutzer umdeute. Dabei hätten drei Wettbewerber im Test bessere Ping-Werte erzielt.