Hartz IV soll nicht mehr kosten
Schäuble: Karlsruher Urteil muss keine Wirkung auf Bundesetat haben
Mit einer Erhöhung von Hartz-IV-Leistungen ist aus Sicht führender Koalitionspolitiker nach dem Karlsruher Urteil nicht zu rechnen.
Berlin (dpa/epd/ND). Bundesfinanzminister Wolfgang Schäuble (CDU) sagte der »Frankfurter Rundschau«: »Das Bundesverfassungsgericht hat ausdrücklich nicht gesagt, die Hartz-IV-Sätze seien unzureichend. Nur die Berechnungsmethode soll geändert werden.« Das Bundesverfassungsgericht hatte in der vergangenen Woche entschieden, dass die Bundesregierung die Regelsätze für alle gut 6,5 Millionen Hartz-IV-Bezieher neu berechnen muss. Schäuble: Der Grundgedanke von Hartz IV dürfe nicht aus den Augen verloren werden. Die notwendigen Sozialleistungen dürften die Aufnahme von Arbeit nicht »unattraktiv« machen.
Bundesarbeitsministerin Ursula von der Leyen (CDU) hielt sich mit einer Einschätzung über die künftige Höhe der Hartz-IV-Sätze zurück. »Das Verfassungsgericht hat uns gerade ins Stammbuch geschrieben, dass Politik nicht ins Blaue rechnen soll«, sagte sie der Zeitschrift »Super Illu«. Die Ministerin kündigte einen Katalog mit Härtefall-Beispie...
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