nd-aktuell.de / 24.02.2010 / Ratgeber / Seite 2

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Krankenkasse

Zahlungen aus einer privaten Rentenversicherung sind bei freiwillig Versicherten in gesetzlichen Krankenkassen beitragspflichtig. Das entschied kürzlich das Bundessozialgericht. Im vorliegenden Fall hatte ein 67 Jahre alter Mannheimer geklagt, weil seine Kasse höhere Beiträge verlangt hatte, nachdem er 16 600 Euro von seiner privaten Rentenversicherung bekommen hatte. Das Gericht wies die Klage zurück. Die Satzung der gesetzlichen Krankenkasse, aus der diese Regelung hervorgehe, sei rechtens. (Az.: B 12 KR 28/08 R)

Dabei spiele es keine Rolle, ob das Geld als Einmalzahlung oder in monatlichen Beiträgen ausgezahlt werde. Im Mai will das Bundessozialgericht entscheiden, ob bei Pflichtversicherten ebenfalls eine Beitragspflicht besteht, wenn sie Geld aus privaten Rentenversicherungen bekommen.