nd-aktuell.de / 03.03.2010 / Ratgeber / Seite 6

Geerbtes Schwarzgeld

Fiskus

Erben von Schwarzgeld auf Auslandskonten müssen Erträge bei der Einkommensteuer angeben. Darauf macht das Deutsche Forum für Erbrecht angesichts der Debatte um den Ankauf von Kontendaten aus der Schweiz aufmerksam. Viele Deutsche hätten vor allem in den 1980er Jahren hohe Summen in die Schweiz transferiert, um die Zinsen in Deutschland nicht versteuern zu müssen. Wer Geld von solchen Konten geerbt hat, sollte jetzt »reinen Tisch« machen.

Wer die Erträge nicht bei der Einkommensteuer angibt, begehe Steuerhinterziehung. Unter Umständen bestehe auch eine Berichtigungspflicht für alte Steuererklärungen des Erblassers – über solche Einzelfälle könne aber nur der Fachmann entscheiden. Für diese Fälle empfehlen die Fachanwälte eine Selbstanzeige beim Finanzamt: Sie lässt Erben straffrei, wenn die Behörden den Fall noch nicht aufgedeckt haben und die Steuern fristgerecht nachgezahlt werden.

Zur korrekten Veranschlagung der Erbschaftsteuer muss das Erbe vollständig angegeben werden – auch das sei sonst ein Fall von Steuerhinterziehung. Wer als Erbe keine Anhaltspunkte hat, dass sein Erblasser Schwarzgeld im Ausland hatte, muss nicht aktiv nachforschen.