nd-aktuell.de / 03.03.2010 / Ratgeber / Seite 3

Urteile zu Wohnen & Miete

Kurzurteile

Bei den alljährlichen Betriebskostenabrechnungen darf der Vermieter die Kosten für Frisch- und Schmutzwasser zusammenfassen und einheitlich abrechnen; das gilt jedenfalls dann, wenn diese Kosten gemäß dem durch Zähler erfassten Verbrauch von Frischwasser auf die Mieter umgelegt werden.

(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 15. Juli 2009 - VIII ZR 340/08)

u Verzichtet der Mieter per Mietvertrag für zwei Jahre auf sein Kündigungsrecht, ist diese Vereinbarung auch dann wirksam, wenn die Klausel nicht »extra« vereinbart wurde, sondern im Mietvertrags-Formular enthalten ist; verabreden die Parteien eine Staffelmiete, kann das Kündigungsrecht sogar für die maximale Dauer einer solchen Abrede ausgeschlossen werden, für vier Jahre.

(Urteil des Bundesgerichtshofs vom 12. November 2008 - VIII ZR 270/07)

u Der Mieter kann vom Vermieter verlangen, ihm eine Kopie der Gesamtaufstellung der abgelesenen Verbrauchseinheiten aller Heizkörper im Mietshaus zu überlassen; solange er die Abrechnung nicht überprüfen kann, muss er die vom Vermieter geforderte Nachzahlung nicht leisten.

(Urteil des Amtsgerichts Coesfeld vom 21. August 2009 - 6 C 93/09)

u Setzt sich im Spülkasten der WC-Anlage und in der Einfüllkammer der Waschmaschine ein Biofilm ab (Masse, die trocken zu schwarzem Belag wird), stellt das keinen Mangel der Mietwohnung dar; nach Aussagen von Hygieneinstituten entsteht so ein Biofilm in allen Trinkwasserleitungen und ist nicht gesundheitsschädlich; es genügt, die Armaturen regelmäßig zu reinigen.

(Urteil des Amtsgerichts Münster vom 15. September 2009 - 28 C 2750/09)

u Wird die Außenfassade eines Mietshauses wärmegedämmt und auf diese Weise fast 40 Prozent des Heizwärmebedarfs des Gebäudes eingespart, erhöht das erheblich den Wohnwert; es ist davon auszugehen, dass das Mietshaus dadurch einen wesentlich besseren energetischen Zustand erreicht hat als die durchschnittlichen Gebäude gleichen Baualters; das wird bei der Bemessung der ortsüblichen Vergleichsmiete dann als höherer Wohnwert berücksichtigt.

(Urteil des Landgerichts Hamburg vom 11. September 2009 - 311 S 106/08)