nd-aktuell.de / 04.03.2010 / Politik / Seite 1

Neuer Streit um Vorratsdatenspeicherung

Union drängt zur Eile bei Neuregelung / FDP-Justizministerin will keine Schnellschüsse

Nach dem Aus für die Vorratsdatenspeicherung durch das Urteil des Bundesverfassungsgerichts bahnt sich ein neuer Konflikt in der schwarz-gelben Koalition an.

Berlin (Agenturen/ND). Die Union will noch vor der parlamentarischen Sommerpause ein neues Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung verabschieden und setzt ihren Koalitionspartner unter Druck. Das FDP-geführte Bundesjustizministerium lehnte jedoch Schnellschüsse bei einer Neuregelung ab. Eine wechselseitige Blockade von CDU/ CSU und FDP sieht SPD-Innenexperte Dieter Wiefelspütz kommen.

Angesichts des drohenden Koalitionskrachs hat Bundeskanzlerin Angela Merkel (CDU) eine Einigung des Innen- und des Justizressorts angemahnt. Dies müsse »einerseits so zügig wie möglich und gleichzeitig so gründlich wie nötig erfolgen«, versuchte ein Regierungssprecher zu schlichten.

Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger, die sich vor Amtsantritt den Klagen gegen die Datenspeicherung angeschlossen hatte, wies Forderungen aus der Union und der Polizei zurück, das Gesetz nun schnell neu zu regeln. Die Gesetzgebung müsse »seriös, handwerklich sorgfältig und eingebettet in die europäischen Überlegungen« erfolgen, sagte sie in Berlin. Auf EU-Ebene sei im Herbst ein Bericht zur Vorratsdatenspeicherung zu erwarten. Die Ministerin rechnet durch das Urteil auch mit Auswirkungen auf andere Vorhaben wie die Speicherung von Fluggast-Daten in der EU.

Der Kritik von Polizeigewerkschaften und BKA, die nach dem Karlsruher Urteil Sicherheitslücken sehen, entgegnete FDP-Fraktionschefin Birgit Homburger, dass jetzt praktisch der rechtliche Zustand wie vor dem 1. Januar 2008 herrsche. Die Strafverfolgungsbehörden können bei einem begründeten Verdacht oder zur Gefahrenabwehr nach wie vor auf die Daten zurückgreifen, die die Telekommunikationsunternehmen zu eigenen Zwecken – wie für Abrechnungen – speicherten. Mit der Vorratsdatenspeicherung habe sich die Aufklärungsquote nicht verändert, so Homburger.

Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts von Dienstag sind die 2008 in Kraft getretenen Regelungen zur Vorratsdatenspeicherung mit dem Grundgesetz nicht vereinbar. Die Karlsruher Richter berufen sich dabei auf Artikel 10 Absatz 1, in dem das Fernmeldegeheimnis als unverletzliches und unmittelbar geltendes Grundrecht geschützt ist. Ein so tiefer Eingriff in die Grundrechte sei nur unter engsten Voraussetzungen zulässig.

Constanze Kurz vom Chaos Computer Club begrüßt, dass nach der jüngsten Rechtsprechung die Bürger darüber informiert werden müssen, wenn ihre Daten auf Vorrat gespeichert worden sind. Eine Notwendigkeit für ein neues Gesetz sieht Kurz nicht.

Der Konstanzer Datenschützer Werner Hülsmann, einer der Beschwerdeführer des AK Vorratsdatenspeicherung, ist überzeugt, dass das Urteil nicht nur Ansporn für die Datenschützer in ganz Europa zu weiteren Aktivitäten ist. Es sei auch als Vorgabe für alle Datensammlungen zu verstehen. Die Speicherung von Flugpassagierdaten oder das Elena-Verfahren zur digitalen Übertragung von Arbeitnehmerdaten müsse sich an den Maßstäben aus Karlsruhe messen lassen. Noch optimistischer ist der Bundesbeauftragte für den Datenschutz, Peter Schaar. Er hofft, dass die Vorratsdatenspeicherung bald auch europaweit gestoppt werde. Bei der Verhandlung in Karlsruhe vertrat er die Auffassung, dass es keine Straftaten gebe, die ohne Datenspeicherung »grundsätzlich nicht aufgeklärt werden könnten«.

Die LINKE fordert als Konsequenz aus dem Karlsruher Urteil ein Moratorium für sämtliche elektronischen Großprojekte wie den elektronischen Entgeltnachweis Elena oder das »Swift«-Bankdaten-Abkommen. »Wer so grundsätzlich markiert wird, sollte innehalten und nicht, wie die CDU/CSU, unbeirrbar weiter stürmen wie bisher«, erklärte Fraktionsvorstandsmitglied Petra Pau.