Privatleute können weiterhin alte Vertragsformulare verwenden

Bundesgerichtshof

Beim Autokauf unter Privatleuten können die Beteiligten auf Vertragsformulare – beispielsweise aus dem Internet – vertrauen. Das hat der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe entschieden. Die Richter ließen eine Klausel im Vertrag zu, wonach eine Haftung für Mängel ausgeschlossen war.

Juristische Laien können damit auf Vertragsmuster setzen, wie sie beispielsweise vom ADAC oder Versicherungen veröffentlicht sowie im Schreibwarenladen verkauft werden. Das gilt selbst dann, wenn das Formular eine Klausel beinhaltet, die juristisch nicht mehr korrekt ist. Haben sich Käufer und Verkäufer auf das Vertragsmuster geeinigt, kann im Nachhinein nicht einer allein das Risiko trage...


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