nd-aktuell.de / 17.03.2010 / Ratgeber / Seite 5

Beim Erbbaurecht lässt sich viel Geld sparen

Baugrund

HELGA ANGLER
Eigenes Haus – eigener Grund und Boden. Für die meisten Bauherren gehört das zusammen. Allerdings treibt das die Kosten in manchen Gegenden Deutschlands extrem in die Höhe. Zwischen durchschnittlich 115 Euro und 500 Euro pro Quadratmeter Bauland bewegen sich die Preise in Deutschland.

Wer in München oder Hamburg ein 300 Quadratmeter großes Grundstück kauft, bezahlt beispielsweise um die 150 000 Euro und hat noch keinen Stein darauf gesetzt. Der Verband der Privaten Bausparkassen geht davon aus, dass der Erwerb von Baugrund oft die Hälfte der gesamten Baukosten ausmacht.

Um Geld zu sparen, bietet es sich an, anstelle eines Kaufvertrages einen Pachtvertrag zu unterschreiben. Dabei wird so genanntes Erbbaurecht umgesetzt. Das heißt, der künftige Immobilienbesitzer mietet das jeweilige Bauland.

»Ein Erbbaurecht läuft – je nach Absprache und Vertrag – zwischen 50 und maximal 99 Jahren«, erläutert Alexander Nothaft vom Verband. »Dafür zahlt der Bauherr einen jährlichen Pachtzins. Dieser liegt zwischen drei und fünf Prozent des Grundstückswertes.«

Anbieter solcher Bauflächen sind Gemeinden und Kirchen. Man kann bei den Liegenschafts- beziehungsweise auch bei den einzelnen Kirchenämtern nachfragen, was im Angebot ist. Wer auf gepachtetem Bauland Wände hochzieht, dem gehören sie dann auch.

Häuser auf gepachtetem Bauland werden steuerlich genauso behandelt wie solche auf Kaufgrundstücken. Das errichtete Eigenheim kann ebenso veräußert und vererbt werden. Ein weiterer Vorteil der Erbbaupacht ist, dass der Pachtzins von allen Wertsteigerungen des Grundstücks unabhängig ist.

Sind die 99 Jahre vorbei und gibt es – beispielsweise durch Erben – keine Vertragsverlängerung, tritt der so genannte Heimfall ein. Das bedeutet, dass das Gebäude in das Eigentum des Grundstücksbesitzers übergeht. Allerdings erhält dann der vormalige Eigentümer eine angemessene Entschädigung.