nd-aktuell.de / 24.03.2010 / Politik / Seite 5

Verfassungsschutz im Bundestag

Geheimdienstmitarbeiter bei SPD-Abgeordnetem angestellt

Der Berliner Verfassungsschutz hat laut einem Pressebericht mit dem Referenten eines Bundestagsabgeordneten der SPD zusammengearbeitet.

Berlin (dpa/ND). Der wissenschaftlicher Mitarbeiter des früheren SPD-Abgeordneten Andreas Weigel aus Sachsen habe parallel zu seiner Tätigkeit im Parlament auch einen Arbeitsvertrag mit dem Nachrichtendienst besessen und Aufträge erledigt, berichtete die »Berliner Zeitung«.

Weigel war von 2002 bis 2009 Mitglied des Bundestags, der Referent soll von 2003 bis 2005 parallel auch für den Verfassungsschutz gearbeitet haben. Er soll Islamismus- und Terrorexperte sein und im Rahmen seiner Bundestagstätigkeit auch Geheimdokumente und NATO-Unterlagen eingesehen haben. Weigel war im Bundestag Mitglied des Verteidigungsausschusses, des Unterausschusses »Abrüstung, Rüstungskontrolle und Nichtverbreitung« und gehört der Parlamentarischen Versammlung der NATO an. Er räumte der »Berliner Zeitung« zufolge ein, von der Doppeltätigkeit seines Referenten gewusst zu haben. Er habe dies aber weder seiner Fraktionsführung noch der Bundestagsverwaltung mitgeteilt. »Er hat mich in meiner Arbeit sehr unterstützt, Reden für mich vorbereitet und Recherchen betrieben«, sagte er über seinen Mitarbeiter.

Der Vorgang sei für deutsche Nachrichtendienste außergewöhnlich, zitiert die Zeitung einen hochrangigen Sicherheitsexperten. »Sowohl beim Verfassungsschutz als auch bei BND (Bundesnachrichtendienst) und MAD (Militärischer Abschirmdienst) ist es Praxis, im Bundestag keine Quellen anzuwerben«, so der Beamte.

Die LINKE forderte »rückhaltlose Aufklärung«. Parlamente müssten für Geheimdienste tabu bleiben, sagte der designierte Linksparteichef Klaus Ernst am Dienstag.

Die Berliner Innenverwaltung teilte mit, dass ihre Verfassungsschutzabteilung »selbstverständlich« zu keinem Zeitpunkt Quellen im Bundestag angeworben habe. »Beim Berliner Verfassungsschutz war für die Dauer von sechs Monaten ein Mitarbeiter beschäftigt, der gleichzeitig seine wenige Stunden umfassende Nebentätigkeit als wissenschaftlicher Mitarbeiter bei einem Bundestagsabgeordneten fortführen wollte«, erklärte die Senatsverwaltung. Der Mitarbeiter habe sich auf eine regulär öffentlich ausgeschriebene Stelle beworben.