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Verfahren bleibt eingestellt

Fall Eisenberg: Anwälte kritisieren Entscheidung

  • Lesedauer: 1 Min.

Regensburg/Nürnberg (dpa/ND). Der Nürnberger Generalstaatsanwalt hat die Einstellung des Ermittlungsverfahrens gegen zwei Polizisten im Fall des erschossenen Studenten Tennessee Eisenberg bestätigt. Die Überprüfung habe zu dem Ergebnis geführt, dass die Entscheidung der Regensburger Staatsanwaltschaft vom Dezember 2009 nicht zu beanstanden sei, teilte das Oberlandesgericht (OLG) Nürnberg am Freitag mit. Der Schusswaffengebrauch der Polizisten sei aufgrund einer Notwehrsituation gerechtfertigt gewesen. Der mit einem Messer bewaffnete 24 Jahre alte Musikstudent war 2009 bei einem Polizeieinsatz in Regensburg von einem Dutzend Polizeikugeln getroffen worden.

Die Rechtsanwälte von drei Angehörigen kritisierten die Entscheidung des Generalstaatsanwalts. Dieser habe sich nicht ausreichend mit den Argumenten der Beschwerdeparteien auseinandergesetzt, sagte einer der Anwälte. In den kommenden Tagen wollten die Anwälte die Fortführung des Klageerzwingungsverfahrens beim OLG beantragen. Damit solle erreicht werden, dass ein Gericht über die Entscheidung der Regensburger Staatsanwaltschaft urteile.

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