Mehr als 600 Inkassounternehmen und Auskunfteien sammeln Informationen über uns Verbraucher. Milliarden Datensätze geben Händlern, Banken, Telefongesellschaften und Vermietern Auskunft darüber, welcher Konsument, Mieter oder Kreditnehmer seine Rechnungen stets pünktlich bezahlt hat und mit welcher Wahrscheinlichkeit dies auch künftig der Fall sein wird.
Doch wie zuverlässig sind solche Auskünfte? Daten- und Verbraucherschützer warnen: nahezu jede zweite Auskunft soll auf fehlerhaften, überalterten oder unvollständigen Daten beruhen. Eine repräsentative Stichprobe der Münchner GP Forschungsgruppe ergab, dass bei jedem fünften befragten Online-User in den zurückliegenden Jahren bereits einmal ein Vertrag aus für ihn unerklärlichen Gründen nicht zustande kam. Bei etwa jedem vierten Befragten, der eine Ablehnung erfahren hatte, lagen – nach dessen Angaben – fehlerhafte Speicherdaten vor.
Jeder zweite Befragte hatte in den letzten fünf Jahren eine Wohnung angemietet. Sieben Prozent der Neumieter gaben an, dass sie für die Anmietung der Wohnräume eine Selbstauskunft bei einer Auskunftei beantragen mussten, ein Drittel der Mietinteressenten mussten eine Selbstauskunft ausfüllen und ebenso viele mussten dem Vermieter ihren Lohn- oder Gehaltszettel vorlegen.
Mit dem 1. April tritt das neue Bundesdatenschutzgesetz in Kraft. Ab sofort kann jeder, der Zweifel hat, ob die über ihn gespeicherten Daten zutreffend sind, oder der wissen will, woher diese Daten stammen und wer sie bereits genutzt hat, regelmäßig denen in die Karten schauen, die solche Daten erheben, verarbeiten – und damit Geschäfte machen.
Die Erteilung von Selbst- oder Eigenauskünften ist für den Antragsteller einmal pro Jahr kostenlos. Wer bei der Überprüfung seiner gespeicherten Bonitätsdaten und Scorewerte auf fehlerhafte Einträge stößt, kann diese auf Antrag korrigieren, ergänzen oder auch löschen lassen.
Anträge auf Auskunft und Löschung können per Briefpost, Telefax oder elektronisch erfolgen. Telefonische Auskünfte werden aus Datenschutzgründen nicht erteilt.
Den Anträgen auf Selbstauskunft sind Angaben über Vor- und Familienname und ggf. Geburtsname, Geburtsdatum und aktuelle Hausanschrift anzugeben. Darüber hinaus empfiehlt es sich, eine lesbare Kopie des Personalausweises (Vorder- und Rückseite) zu übersendet. Man kann dort alle Angaben schwärzen, die nicht zu den erbetenen Angaben gehören (z. B. Ausweisnummer).
Bei Anträgen auf Korrektur oder Löschung von Daten sind zusätzlich Kopien der Dokumente, die den Sachverhalt darlegen (Quittungen, Löschungsbescheide o.ä.) beizufügen.
Quelle: https://www.nd-aktuell.de/artikel/168327.eine-frage-der-bonitaet.html