nd-aktuell.de / 07.04.2010 / Ratgeber / Seite 3

Hohes Guthaben

Betriebskostenabrechnung 2

Gottlieb M., Gera
Ich hatte aus der Betriebskostenabrechnung ein Guthaben von mehreren 100 Euro. Zum Jahreswechsel wurde das Haus verkauft. Ich wollte das Guthaben mit der Miete für Januar und Februar verrechnen. Die neue Hausverwaltung teilte mir mit, das sei nicht zulässig. Ist das rechtens?

Wenn der neue Eigentümer die Rechte und Pflichten aus den bestehenden Verträgen erst mit dem Eigentumsübergang (hier der 1.1.2010) übernimmt, dann können Sie das alte Guthaben nicht mit der Mietzahlung für den neuen Eigentümer verrechnen. Bitten Sie die neue Hausverwaltung um eine Kopie (Auszug) des Kaufvertrages. Die Auskunft wäre dann korrekt.

Leider gibt es immer noch Mieter, die die Betriebskostenabrechnung als kleine Sparbüchse ansehen. In Ihrem Fall ist diese Sparbüchse aber erst einmal verschlossen und im schlimmsten Fall verloren.

Sie müssen das Guthaben vom alten Eigentümer schriftlich unter Setzung einer Frist (2 Wochen) fordern. Geben sie sicherheitshalber noch einmal ihre Kontoverbindung an.

Bei »windigen Investoren« werden Sie keine Überweisung bekommen und den Rechtsweg mit Klage auf Auszahlung des Guthabens beschreiten müssen. Dazu benötigen Sie eine »ladungsfähige« Adresse des alten Eigentümers und Unterstützung durch Ihren Mieterverein oder einen Rechtsanwalt.

Tipp 1: Die monatlichen Vorauszahlungen für Betriebskosten sollten so groß gehalten werden, dass bei der Abrechnung nur ein kleines Guthaben (bis 100 Euro) entsteht.

Tipp 2: Wenn bei Ihnen der oben dargestellte Fall eingetreten ist, dann ist es allerhöchste Zeit, auch nach der Kaution zu fragen, die Sie dem Vermieter überwiesen oder ausgehändigt haben. Ist die Kaution wirklich getrennt vom sonstigen Vermögen des alten Vermieters angelegt worden? Oder ist dem neuen Vermieter (Eigentümer) die Kaution übergeben worden? H. H.