nd-aktuell.de / 14.04.2010 / Ratgeber / Seite 3

Wer zahlt für verlorene Schlüssel? Lohnt sich Schlüsselversicherung?

Genossenschaftswohnung

Meiner erste Frage: Unsere Genossenschaft hat uns empfohlen, eine Schlüsselversicherung abzuschließen, weil wir sonst die Kosten für die Schließanlage tragen müssen, sollte ein Schlüssel verloren gehen. Ist das richtig?

Meine zweite Frage: Unser Haus steht unter Denkmalschutz. Wir bekommen deswegen – so der Vermieter – statt der alten undichten Doppelfenster keine Isolierglasfenster mit erhöhtem Schallschutz. Ich heize für die Straße. Ist die Meinung der Genossenschaft richtig?
Anja L., Lübeck

1. An einer Schlüsselversicherung verdient nur die Versicherung. Wenn einem der Mieter ein Schlüssel abhanden kommt, z. B. im Auslandsurlaub, und der Schlüssel keine Zuordnung zu einer Adresse zulässt, kann mit dem verloren gegangenen Schlüssel kein Schaden angerichtet werden. In diesem Fall wäre nur ein neuer Ersatzschlüssel, die allein schon teuer genug sind, vom Mieter mit Zustimmung des Vermieters in Auftrag zu geben. Die Kosten sollten unter 30 Euro je Schlüssel liegen.

Ich empfehle den Mietern, dass sie sich für die Wohnungseingangstür einen eigenen guten Schließeinsatz kaufen und diesen dann statt des Originalschließeinsatzes einbauen. Das Originalschloss heben Sie auf und bauen es bei Auszug aus der Wohnung in das Schloss der Wohnungseingangstür wieder ein. Der Vermieter bekommt sein völlig unbenutztes Schloss zurück.

Sie haben damit die Gewissheit, dass außer Ihnen keiner einen Schlüssel für ihre Wohnungseingangstür hat. Und wenn Sie umziehen, brauchen Sie die bei Verwandten und/oder Bekannten hinterlegten Ersatzschlüssel nicht einmal auszutauschen. Wenn Sie sich einen Schließzylinder im Fachhandel kaufen, dann gleich mit mindestens vier Schlüsseln mehr als ihre Familie Personen zählt.

2. Die Verantwortlichen für Denkmalschutz haben manchmal recht eigenwillige Vorstellungen, die am praktischen Leben vorbeigehen. Ich würde z. B. nie in eine Wohnung einziehen, die Holzfenster hat. Wer einmal Fensterrahmen und Fensterflügel aus Holz gestrichen hat, wird mich verstehen. Für mich wäre der Wohnwert einer solchen Wohnung stark gemindert.

Trotzdem gibt es für Sie eine Verbesserung, die Sie einfordern und unter bestimmten Bedingungen auch bei Gericht einklagen können.

Der Vermieter hat die Wohnung mangelfrei zu halten. Dazu gehört auch, dass die Fenster dicht sind und es nicht andauernd zieht. Gut instand gehaltene Kastendoppelfenster aus Holz sind nicht die schlechtesten Fenster. Sie müssen nur regelmäßig instand gehalten werden. Und u. a. dafür bekommt der Vermieter die Grundmiete.

Machen Sie eine schriftliche Anzeige an den Vermieter mit möglichst genauer Beschreibung des Mangels und stellen ihm eine angemessene Frist (2 bis 3 Wochen), in der er den Mangel abstellen (lassen) soll. Wenn Sie dann noch hinzuschreiben, dass die Mietzahlung ab sofort mit dem Vorbehalt einer fristgemäßen Mangelbeseitigung erfolgt, hat der Vermieter einiges zu tun, um nicht durch eine Mietminderung oder eine Ersatzvornahme durch den Mieter finanzielle Nachteile zu erleiden.

Wichtig ist, dass Sie sich eine Kopie des Briefes zu den eigenen Unterlagen legen und Beweise über den mangelhaften Zustand sammeln (Fotos, Zeugenaussagen u. ä).

Ein ganz persönlicher Vorschlag: Ein Bekannter wohnte vor vielen Jahren (zu Zeiten der DDR) in einer Altbauwohnung mit Kastendoppelfenstern an einer sehr stark befahrenen Straße. Er hat in den einen Fensterflügel eine Nut eingeschnitzt und eine dritte maßgeschnittene Scheibe eingesetzt. Danach war vom Straßenlärm so gut wie nichts mehr zu hören.

Ob das auch in Fällen des Denkmalschutzes zulässig ist, sollte ihr Vermieter erfragen. Optisch ist diese Veränderung weder von außen noch von innen festzustellen. Und der Wärmeschutz ist natürlich auch deutlich besser.

HARTMUT HÖHNE