Teure Wurzeltherapie
Privatrechnung muss Zahnarzt vereinbaren
Zwischen 300 und 1000 Euro kann die Tiefenarbeit an den Zähnen kosten. Die Unabhängige Patientenberatung Deutschland (UPD) macht darauf aufmerksam, dass eine private Abrechnung bei Kassenpatienten grundsätzlich vorher vereinbart werden muss. Außerdem darf nur dann privat abgerechnet werden, wenn es sich tatsächlich nicht um eine Kassenleistung handelt. Nach den geltenden Behandlungsrichtlinien kommt eine gesetzliche Versicherung für die Wurzelbehandlung auf, wenn dadurch der Zahn erhalten werden kann – und der Wurzelkanal bis zur Wurzelspitze oder zumindest bis nahe daran aufzubereiten ist. Für die Behandlung von Backenzähnen gilt zusätzlich, dass die Therapie eine geschlossene Zahnreihe erhält, eine einseitige Freiendsituation (also z. B. zahnlos im Seitenbereich bis zum Kiefergelenk) vermeidet oder den Erhalt von Zahnersatz ermöglicht. Behandlungen mit unklaren Aussichten tragen die Krankenkassen indes nicht.
Patienten selbst können kaum beurteilen, ob die Wurzelkanalbehandlung zu Lasten ihrer Krankenkasse abgerechnet werden darf oder ob sie stattdessen privat bezahlt werden muss. Die UPD-Beraterin empfiehlt, sich in Zweifelsfällen vorab an eine zahnärztliche Beratungsstelle zu wenden oder sich eine Zweitmeinung einzuholen. Kommt es zu einer Vereinbarung mit dem Zahnarzt, sollte der Patient diese schriftlich festhalten lassen.
Mehr Infos auf www.dasnd.de/genossenschaft
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