nd-aktuell.de / 21.04.2010 / Ratgeber / Seite 3

Vertragsneuabschluss – vorher Ablesung nötig?

Gaslieferverträge

Wir werden mit Erdgas beliefert. Mitten in der Abrechnungsperiode erfolgte ein Vertragsneuabschluss. Der Gasversorger nahm aber keine Ablesung vor Ort anlässlich des Wechsels vor. Muss er das nicht? Im Gasvertrag steht dazu keine konkrete Vereinbarung über einen Ablesetermin.
Reinhard M., Berlin

Oft fanden in den vergangenen Jahre ein bis zwei Tarifänderungen für Erdgas pro Jahr statt. Eine Ablesung aller Verbraucher genau an diesem Tag ist nicht praktizierbar, die dafür nötigen Personalkosten kann keiner (und will vor allem kein Kunde) bezahlen. In der Regel erfolgen mit entsprechenden Computerprogrammen Berechnungen des wahrscheinlichen Zählerstandes am Tag des Tarifwechsels. Die dabei verbleibenden Fehler bewegen sich im einfachen Eurobereich.

Beispiel: Tarifänderung um fünf Prozent und eine fehlerhafte Schätzung des Verbrauchs um sieben Tage = zwei Prozent des Jahreswertes. Der Geldfehler wäre dann: fünf Prozent mal zwei Prozent = 0,1 Prozent der Jahreskosten. Wenn Ihre Jahresrechnung Erdgas 2000 Euro beträgt, so diskutieren Sie jetzt um genau zwei Euro, die Sie zu viel oder zu wenig bezahlen. Da ist dann der finanzielle Aufwand für den »Beschwerdebrief« im Mittel größer.

Die Versorgungsunternehmen gestatten den Abnehmern in der Regel die Zusendung der tatsächlichen Zählerstände am Stichtag und berücksichtigen dann den tatsächlichen Wert. Diese Zuarbeit sollte dann aber binnen Wochenfrist beim Versorgungsunternehmen sein. Oftmals ist eine Online-Übermittlung der Zählerstände möglich. Fragen Sie bei ihrem Versorgungsunternehmen nach.

HARTMUT HÖHNE