nd-aktuell.de / 21.04.2010 / Ratgeber / Seite 2

Auch als Hausfrau kann man berufsunfähig werden

Versicherung

Mütter, die sich um Kind und Haushalt kümmern und daher eine Zeit lang nicht arbeiten gehen, sollten trotzdem ihre private Berufsunfähigkeitsversicherung aufrechterhalten. Denn es spielt laut Informationszentrum der deutschen Versicherer keine Rolle, dass sie nicht im Job, sondern zu Hause tätig sind. Auch ein Haushaltsunfall kann zur Berufsunfähigkeit führen. Oder man wird so krank, dass eine Wiederaufnahme des Jobs ganz oder teilweise unmöglich ist. Dann ist die Berufsunfähigkeitsversicherung der einzig wirksame Schutz gegen Verdienstausfall, seit die gesetzlichen Leistungen drastisch zurückgefahren wurden. Vor allem Jüngere, also auch junge Mütter, haben sich erst geringe Ansprüche auf eine Erwerbsminderungsrente aneignen können. Das Ersparte hält sich am Anfang des Berufslebens meist ebenfalls in Grenzen. Somit kann der Wegfall des Einkommens schnell zu einem existenziellen Risiko werden.

Die Berufsunfähigkeitsversicherung greift, wenn mindestens sechs Monate nicht gearbeitet werden kann. Sie zahlt eine monatliche Rente. Deren Höhe wird individuell im Vertrag vereinbart. Dazu muss man sich vorher über seinen Bedarf klar werden. Als Orientierung dient das Nettoeinkommen – 75 bis 80 Prozent davon sollten es schon sein. Die junge Mutter kann damit weiter ihren Lebensunterhalt finanzieren oder auch eine Haushaltshilfe bezahlen, die bei Kindererziehung, Einkauf oder Wohnungsputz einspringt. Gezahlt wird in der Regel bis zum Ende der Vertragslaufzeit.

Weitere Informationen sind beispielsweise im Internet unter www.klipp-und-klar.de[1] zu finden.

GABI SOSTRASI

Links:

  1. http://www.klipp-und-klar.de