Urteile

Wohnungseigentum

u Zählt der Garten einer Wohnanlage zum Gemeinschaftseigentum, hat der Eigentümer einer Wohnung im Hochparterre Anspruch auf einen eigenen Zugang.

Eine Treppe von seinem Balkon nach unten müssen die Miteigentümer dulden – allerdings nur, wenn sie baurechtlich zulässig ist, wenig beeinträchtigt und wenn sich ihre Kosten im Rahmen des Zumutbaren halten. Deshalb müssen die Antragsteller schon im Antrag auf die geplante Treppe diese sehr genau beschreiben.

(Beschluss des OLG Köln vom 16. Januar 2009, Az. 16 Wx 192/08)

u Haben Eigentümer ...


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