nd-aktuell.de / 05.05.2010 / Ratgeber / Seite 3

Umstrittene Pauschalmiete

Mieterhöhung

In Dresden kursieren Angebote für eine so genannte Flatrent. Der Begriff kommt aus dem Englischen und bedeutet so viel wie Pauschal-Miete. Die Mieter sollen einer Mieterhöhung (in dem Fall um zehn Euro) zustimmen. Im Gegenzug garantiert der Vermieter für einen bestimmten Zeitraum (hier: zwei Jahre) den Verzicht auf Mieterhöhungen zur ortsüblichen Miete.

Rechtlich handelt es sich um eine freiwillige Vereinbarung über eine Mieterhöhung, die nach Paragraf 557 des Bürgerlichen Gesetzbuches (BGB) möglich und zulässig ist. Kein Mieter ist jedoch verpflichtet, sich auf ein solches Angebot einzulassen. Schon gar nicht, wenn der Vermieter andere Mieterhöhungsmöglichkeiten bereits ausgeschöpft hat.

Sinnvoll ist eine Zustimmung durch den Mieter nur dann, wenn im fraglichen Garantiezeitraum ein Spielraum für Mieterhöhungen nach Paragraf 558 BGB besteht, der deutlich über dem »Flatrent«-Angebot liegt. Das wiederum kann nur im Einzelfall ermittelt werden, indem die derzeitige Miete mit der ortsüblichen Miete verglichen wird - in Dresden wird dies in den meisten Fällen anhand des Mietspiegels möglich sein.

Außerdem ist zu prüfen, ob durch vorangegangene Mieterhöhungen infolge der Jahressperrfrist bzw. der Kappungsgrenze weitere Einschränkungen zu beachten sind.

Wer bereits die ortsübliche Miete oder gar mehr bezahlt, für den wird die »Flatrent« kaum einen Vorteil bringen. Sorgfältige Prüfung und ggf. rechtliche Beratung sollte daher einer Zustimmung vorausgehen. Auf keinen Fall kann einem Mieter ein rechtlicher Nachteil entstehen, wenn er das Angebot der »Flatrent« nicht annimmt.

Info: Mieterverein Dresden und Umgebung e. V. €