nd-aktuell.de / 21.05.2010 / Politik / Seite 2

»Kampf um die Grundrechte ist ein Kampf gegen die Gleichgültigkeit«

Ex-Innenminister Gerhart Baum stellte den alternativen Verfassungsschutzbericht vor

Ulrike Gramann, Karlsruhe
Am 23. Mai 1949 wurde das Grundgesetz verkündet. Diesen Termin nehmen neun Bürgerrechtsorganisationen jährlich zum Anlass ihres Grundrechte-Reports. Der auch als »alternativer Verfassungsschutzbericht« bekannte Report zeigt 2010 erneut, dass die in der Verfassung garantierten Grundrechte nicht in erster Linie von den Bürgern bedroht werden. Statt dessen sind es Behörden und immer wieder auch die Gesetzgeber, die Grund- und Bürgerrechte beschneiden.
Die Würde des Menschen wird immer häufiger angetastet.
Die Würde des Menschen wird immer häufiger angetastet.

In diesem Jahr wurde der Grundrechte-Report von dem ehemaligen Innenminister Gerhart Baum präsentiert. Baum legte seit 2004 mehrere Verfassungsbeschwerden gegen den »Großen Lauschangriff« und weitere Überwachungsmaßnahmen ein. »Auch in einer gefestigten Demokratie besteht die Gefahr, dass die Grundrechte ausgehöhlt werden«, sagte er in Karlsruhe, »besonders wenn das schöne Wetter sich verzieht«.

In der Europäischen Gemeinschaft bestehe derzeit ein großer Druck auf die Grundrechte, wie bei der Vorratsdatenspeicherung und beim SWIFT-Abkommen, aufgrund dessen Kontodaten von EU-Bürgern ohne wirksamen Datenschutz an die USA ausgeliefert werden. Auch bei der geplanten Speicherung von Fluggastdaten sei man darauf angewiesen, diese Probleme europäisch zu lösen. »Wir müssen Verbündete in den Zivilgesellschaften der europäischen Staaten finden.« Auch der sogenannte elektronische Einkommensnachweis ELENA sei eine Form von Vorratsspeicherung sensibler Daten – und zudem unnötig.

Forderte im letzten Jahr der ehemalige Verfassungsrichter Winfried Hassemer eine Diskussion über Datenschutz und darüber, was Privatsphäre überhaupt bedeute, so ist diese Debatte nun da. Darauf bezog sich Baum und forderte einen Kampf gegen die Gleichgültigkeit, die sich in dem Satz »Ich habe nichts zu verbergen« ausdrücke. Es gehe jetzt um die Zukunft der informationellen Selbstbestimmung. Personenbezogene Angaben, die einmal mit modernen Kommunikationsverfahren, wie bei Google, gesammelt seien, blieben für immer gespeichert: »Es gibt keine Trennung mehr in öffentlichen und nichtöffentlichen Bereich. Das ist eine Zäsur, die die Grundrechte betrifft.« Schon jetzt gebe es Algorithmen, die automatisch Persönlichkeitsprofile erstellen könnten. Baum konstatierte erfreut, dass sich Widerstand gegen den Abbau des Datenschutzes formiere. Die Bürger müssten aber auch lernen, mit eigenen Daten vorsichtiger umzugehen.

Der Grundrechte-Report belegt erneut massive Eingriffe gegen die Grundrechte durch Behörden, wie bei der mittlerweile routinemäßigen Videoaufzeichnung von Demonstrationen, die das Versammlungsrecht untergräbt. Gravierende Mängel gibt es bei der Umsetzung des ohnehin auf Rudimente reduzierten Asylrechts. Marei Pelzer von Pro Asyl berichtet, dass noch immer Asylsuchende nach Griechenland abgeschoben werden, obwohl das Bundesverfassungsgericht Abschiebungen nach Griechenland ausgesetzt hat. Das dortige Asylsystem ist Pelzer zufolge »desaströs«. Beachtung finden auch Grundrechtsverletzungen, die nicht auf deutschem Boden stattfinden, wie die Tötung von Zivilpersonen bei der Bombardierung zweier Tanklaster in Kunduz im September 2009. Auch beim ohnehin fragwürdigen Einsatz der Bundesmarine gegen die Piraterie vor Somalia werden Grundrechte missachtet. Der Piraterie verdächtige Personen werden nicht den deutschen Strafverfolgungsbehörden überstellt, sondern nach Kenia ausgeliefert, wo weder ein rechtsstaatliches Verfahren noch erträgliche Haftbedingungen existieren.

Die kritische Bilanz zur Lage der Bürger- und Menschenrechte in Deutschland listet sowohl systematische Verletzungen von Grundrechten als auch Einzelfälle auf. Zu letzteren gehört der einer »staatlichen Kindesentziehung«, bei dem ein Kind aus Bamberg ohne ausreichende Prüfung aus seiner Familie herausgenommen und bisher nicht zurückgegeben wurde. Zum zweiten Mal berichtet der Report über eine Hausangestellte, die von einem kirchlichen Arbeitgeber entlassen wurde, weil sie ihren Glauben verlor. Das Arbeitsamt verhängte 2007 eine 12-wöchige Sperre – die Frau hätte angeblich wissen müssen, dass man sie nach ihrem Kirchenaustritt entlassen würde. In diesem Fall hat das Bundessozialgericht inzwischen die Freiheit des religiösen und weltanschaulichen Bekenntnisses auch für Arbeitslose wiederhergestellt.