nd-aktuell.de / 26.05.2010 / Ratgeber / Seite 7

Gibt es Geld bei Einbruch auf See?

Hausratversicherung

Zunehmend mehr Reisende kreuzen im Urlaub auf den Weltmeeren. Doch was passiert, wenn dem Fahrgast aus der Kabine des Kreuzfahrtschiffes Gegenstände gestohlen werden? Lilo Blunck vom BdV: »Die Hausratversicherung springt keineswegs immer ein.« Eindeutiger ist die Lage, falls aus einem Hotelzimmer nach Einbruch etwas gestohlen wird. In den Bedingungen ist nämlich zu lesen, dass der Einbruchdiebstahl aus einem Raum eines Gebäudes versichert ist. Das Schiff dagegen ist mobil und mithin kein Gebäude. Wer Glück hat, bei dem steht die Kajüte doch noch im Kleingedruckten – meistens aber nur mit begrenzter Entschädigung.

Was sprichwörtlich auf jeden Fall im Reisegepäck stecken sollte: die Auslandsreise-Krankenversicherung. Für nur wenig Geld kann der Reisende versichern, was die gesetzlichen Krankenkassen nicht bezahlen. Besonders interessant wird die Police beim Rücktransport. Den zahlt die gesetzliche Krankenversicherung beispielsweise gar nicht, die private springt auch nur ein, wenn das vertraglich vereinbart war. Und das ist ganz und gar nicht in jedem Vertrag enthalten.

Welche Police für den Kreuzfahrer durchaus sinnvoll sein kann, ist die Reiserücktrittskosten- mit Reiseabbruchversicherung. Denn bei einem so kostspieligen Urlaub können die Stornokosten ein Riesenloch in die Haushaltskasse reißen, falls die Reise nicht angetreten werden kann oder abgebrochen werden muss. Für weniger teure Urlaubsvorhaben lohnt sich ein solcher Vertrag aber eher selten. Abgeschlossen werden muss die Versicherung eine oder zwei Wochen nach der Buchung. Schauen Sie genau in die Bedingungen, denn da sind die zulässigen Rücktrittsgründe präzise beschrieben.

Urlauber mit Kreditkarte sollten sich nicht vollkommen auf die mit der Karte erworbenen »Versicherungen« verlassen. Die häufig enthaltene Reiserücktrittskosten- und Auslandsreise-Krankenversicherung sind meist nur »Light«-Versionen mit begrenztem Leistungsumfang. Lilo Blunck: »Hinzu kommt, dass diese Policen immer nur gültig sind, wenn die Reise auch mit der Kreditkarte bezahlt worden ist.