nd-aktuell.de / 26.05.2010 / Ratgeber / Seite 5

Strom

Versorgungsleitung

Eigentümer müssen Stromleitungen auf ihrem Grundstück dulden. Das hat der Bundesgerichtshof entschieden. Kläger hatten sich dagegen gewehrt, dass ein 20 Meter langes Versorgungskabel des örtlichen Stromversorgers über ihr Gelände verläuft. Nach Ansicht der Kläger hätte das Kabel in öffentlichem Grund liegen sollen. Dieser Weg sei zu wählen, bevor private Grundstücke in Anspruch genommen werden. Dem widersprach der BGH. Der Stromversorger habe nicht gegen Gesetze verstoßen. (Az. VIII ZR 223/09)