Mieterhöhung nach Balkonanbau

Urteile zum Mietrecht

In einem Hamburger Mietshaus ließ der Vermieter einen Balkon an die Wohnung eines Ehepaars anbauen. Anschließend wurde den Mietern mitgeteilt, dass die Miete von 297,75 Euro auf 325,09 Euro erhöht werde. Dabei legte der Vermieter dem vom Hamburger Mietspiegel ausgewiesenen Mittelwert für vergleichbare Wohnungen von 5,54 Euro pro Quadratmeter zugrunde.

Die Mieter hielten das für überzogen: Die Fläche des Balkons sei geringer anzusetzen, meinten sie. Der Vermieter zog vor Gericht und erreichte beim Amtsgericht Altona einen Teilerfolg: Die monatliche Gr...


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