Streit um Religion: Gericht darf sich nicht einmischen

Kinder

  • Lesedauer: 2 Min.

Nachdem sich das Ehepaar getrennt hatte, blieb der Sohn bei der Mutter. Das Sorgerecht für das Kind übernahmen die Eltern gemeinsam. Der Vater ist Moslem, die Mutter katholisch. Erst nach der Scheidung ließ sie das Kind katholisch taufen.

Dagegen protestierte der Vater und forderte, der Junge solle aus der Kirche austreten. Um das durchzusetzen, zog er vor Gericht.

Das Kind solle die Möglichkeit bekommen, sich in religiöser Hinsicht frei zu entwickeln und später frei zu entscheiden, welcher Religionsgemeinschaft es angehören möchte.

Das Amtsgericht wies den Antrag des Vaters ab mit der Begründung, die katholische Mutter sei nun einmal die hauptsächliche Bezugsperson des Kindes.

Dabei blieb es auch nach der Rechtsbeschwerde des Vaters gegen die Entscheidung des Amtsgerichts.

Das Oberlandesgericht Oldenburg betonte allerdings, dass damit der Mutter nicht in der Sachfrage Recht gegeben werde (Az: 13 UF 8/10).

Den Streit über die Religionszugehörigkeit eines Kindes dürften nicht die Gerichte entscheiden, diese Befugnis bleibe bei den Eltern.

Der Staat sei religiös neutral. Gerichte müssten sich also von der religiösen Fragestellung lösen. Sie könnten nur nach den Kriterien des Sorgerechts bestimmen, welcher Elternteil über Einzelfragen im Zusammenhang mit der Erziehung entscheiden dürfe.

Hier komme es auf Kriterien an wie Kontinuität in der Erziehung und die »Einbettung in das gesamte soziale Umfeld«.

Solange die Mutter den Jungen erziehe und seine Hauptbezugsperson sei, vermittle sie ihm eben auch die Werte ihres Glaubens.

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