nd-aktuell.de / 02.06.2010 / Brandenburg / Seite 12

Das Wohnen in der Datsche dulden

Koalition möchte Einzelfallprüfung, die soziale Lage und Alter berücksichtigt / CDU für Stichtag

Wilfried Neiße

In einigen Landkreisen finden Datschenbesitzer keinen Frieden. Dort gibt es flächendeckende Aufforderungen, die Grundstücke zu räumen. Die Regierungsparteien SPD und LINKE wollen mit einer neuen Richtlinie die verschärfte Situation entkrampfen.

Tausende Brandenburger, zumeist Rentner, haben sich in den vergangenen Jahren ihr Wochenendgrundstück ausgebaut und zum Wohnsitz erkoren. Derzeit gehen die Landkreise massiv gegen diese Dauernutzer von Wochenendgrundstücken vor und wollen sie zur Räumung zwingen.

Um die Lage nicht weiter eskalieren zu lassen, haben die Koalitionsfraktionen gestern einen »Standpunkt« vorgelegt, der die untere Bauaufsichtsbehörde zur »notwendigen Einzelfallprüfung« anhält. Demzufolge soll das zuständige Ministerium für Stadtentwicklung Kriterien festlegen, die »unter Abwägung aller Sachverhalte eine Duldung ermöglichen«.

Ein Runderlass von 1995 müsste diesbezüglich rasch überarbeitet werden. Eine Rolle soll dabei eine mindestens seit 15 Jahren ausgeübte Wohnnutzung, die allgemeine soziale Situation oder die Unzumutbarkeit der Vertreibung wegen hohen Alters, schwerer Krankheit oder Behinderung spielen. Ausdrücklich wird dabei festgelegt, dass diese Duldung nicht vererb- oder übertragbar sein soll und bei jedem Verkauf des Grundstücks endet. Bis zum Verkünden des neuen Runderlasses, so der Vorschlag, sollten die Behörden die Räumungsaufforderungen aussetzen.

Die SPD-Abgeordnete Martina Gregor-Ness sprach von der »schwierigen Situation vieler Bürger«. Sie würden ihr Grundstück seit Jahren nutzen, hätten Baugenehmigungen erworben und seien dort auch melderechtlich registriert. Ihnen plötzlich die Nutzung zu versagen, wäre unbillig. Deshalb müsste die Behörde dazu angehalten werden, das Spektrum des Ermessens in Anschlag zu bringen und nicht pauschal räumen zu lassen. Es sei beispielsweise ein Unterschied, ob die genutzte Anlage in einer Stadt liege oder in der Natur.

Die Abgeordnete Kornelia Wehlan (LINKE) sprach sich ebenfalls gegen eine flächendeckende Aufkündigung der Duldung und gegen das betont restriktive Vorgehen einiger Landkreise aus. Als »Holzweg« bezeichnete Wehlan den CDU-Vorschlag, einen Stichtag zur Lösung dieser komplizierten rechtlichen Frage einzuführen. Das sei mit dem Baurecht nicht vereinbar.

Dagegen beharrte der amtierende CDU-Fraktionsvorsitzende Dieter Dombrowski auf der Festsetzung eines Stichtags. Was die Regierungsparteien vorhaben, sei eine Regelung, die »viel Spielraum und damit auch viel Unsicherheit« bringen würde. »Jede unklare Regelung provoziert Streit«, argumentierte Dombrowski. Außerdem würde die Verantwortung nur den unteren Baubehörden aufgebürdet. Die CDU trete für eine Lösung des Problems ein, die »rechtssicher gehandhabt« werden könne.