nd-aktuell.de / 09.06.2010 / Ratgeber / Seite 4

»Kopfnuss« in der Fußballer-Kabine

Kündigung

Bei einem Viertliga-Fußballverein wurde es als großer Erfolg gefeiert, dass es gelang, einen Erstliga-Trainer zu verpflichten. Natürlich erwartete man von ihm sportlichen Aufschwung – der Aufstieg in die dritte Liga klappte auch. Doch mit der Mannschaft kam der ehrgeizige neue Trainer offenbar nicht besonders gut zurecht. Im Sommer 2009 kam es bei einem Auswärtsspiel zu einem Eklat.

Spieler S. beging einen Fehler und verlor den Ball. Kurz darauf kam ein Mitspieler in Bedrängnis, wusste sich nur noch durch ein Foul zu helfen und erhielt die Rote Karte. Der Trainer gab dafür S. die Schuld. Vor versammelter Mannschaft schlug er ihm mehrmals mit der Hand gegen die Stirn und schrie wütend: »Muss man dir das in den Kopf reinhämmern?«

Einige Wochen später traf sich die Mannschaft, um ihre Probleme mit dem Trainer zu besprechen: Wegen seines »unmöglichen Umgangs mit den Spielern« – verbale Entgleisungen, fehlende Gesprächsbereitschaft – sprachen sich ausnahmslos alle Spieler gegen den Trainer aus. Der Mannschaftskapitän rief anschließend einen Vertreter der Vereinsführung an und berichtete darüber. Der Vereinsvorstand befragte nun reihum Spieler und Trainer.

Der Trainer hielt den Vorfall für eine »normale Kabinensituation« in aufgeheizter Atmosphäre: Einige ältere Spieler seien eben »zu wenig leistungsorientiert«, boykottierten ihn und bauschten nur deshalb diese Bagatelle auf. Hätte es sich tatsächlich um einen Attacke gehandelt, wären seine Widersacher doch sofort zur Presse gelaufen. Da jedoch alle bekundeten, die Schläge seien ziemlich heftig gewesen und die Spieler »total geschockt«, kündigte der Verein dem Trainer fristlos. Das Arbeitsgericht Kiel wies dessen Klage gegen die Kündigung ab: Sie sei auch ohne vorherige Abmahnung wirksam (Az. 5 Ca 1958 d/09). Ein Trainer müsse Vorbild sein für Spieler und Fans: Spieler zu schlagen, könne nicht geduldet werden. Das widerspreche auch dem Image des Vereins, der sehr aufwändig für gewaltfreien Fußball werbe.

Schläge von einiger Heftigkeit seien auch (ohne äußerlich feststellbare Verletzung) als körperliche Misshandlung zu bewerten. Dazu komme, dass der Trainer den Spieler vor der Mannschaft geschlagen und gedemütigt, also in seiner Person herabgewürdigt habe. Dass der Vorfall zunächst nicht nach außen drang, beweise höchstens, dass die Spieler Angst hatten, sie würden nach einer Beschwerde über den Trainer womöglich »aussortiert«.