nd-aktuell.de / 09.06.2010 / Ratgeber / Seite 3

Muss der Vermieter den Auszug unterstützen?

Wohnungsmängel

Ich lebe in einer Sozialwohnung, die im Dachgeschoss nach der Wende eingebaut wurde. Aber sie hat ständig viele Mängel: Laute Klopfgeräusche beim Hoch- und Runterfahren der Heizung, auch funktioniert diese nicht richtig. Ich muss das Schlafzimmer heizen, sonst funktioniert die vorgeschaltete Heizung im Wohnzimmer nicht. Es wurde viel gepfuscht, der Fußboden muss neu gemacht werden. Jetzt will ich aus dieser Wohnung ausziehen. Muss ich die Kündigungsfrist einhalten? Muss mich der Vermieter finanziell dabei unterstützen?
Helga B., Wandlitz

Wegen der vielen Mängel gibt es zunächst die Möglichkeit der Mietminderung, die dem Vermieter schriftlich angekündigt und begründet werden muss. Mieter können in solchen Fällen einen Termin für die Mangelbeseitigung setzen. Geschieht bis dahin nichts, kann sogar auf Mangelbeseitigung geklagt werden. Hierbei ist die juristische Unterstützung durch den Mieterverein oder einen Rechtsanwalt anzuraten.

Wenn Sie aber ausziehen wollen, weil es zuviel Ärger mit dieser Wohnung gibt, lohnt sich ein aufwendiger Streit nicht mehr. Vermieter sind allerdings nicht verpflichtet, den Umzug finanziell oder anderweitig zu unterstützen. Das müssen sie sogar nicht einmal, wenn ein Haus auf der Abrissliste steht.

Auch ist vom Mieter die gesetzliche Kündigungsfrist von drei Monaten einzuhalten. Eine andere Möglichkeit gibt es leider nicht.