nd-aktuell.de / 16.06.2010 / Ratgeber / Seite 6

Spielplätze: Regelmäßige Wartung, Inspektion und Mängelbeseitigung

Dekra

Obwohl Kinderspielplätze regelmäßig gewartet werden müssen, sollte man insbesondere zu Beginn der Saison beim Besuch von Kinderspielplätzen die Augen offen halten und auf versteckte Gefahren achten, warnen die Sachverständigen von Dekra.

Im Laufe eines harten Winters können Regen, Schnee und Temperaturschwankungen den Spielplatzgeräten und Spielflächen so stark zusetzen, dass sie im Frühjahr erst wieder in Schuss gebracht werden müssen. »Von schlecht gewarteten Spielplatzgeräten können ernsthafte Gefahren für Kinder ausgehen«, warnt Sicherheitsexperte Romuald Barysch von der Dekra Industrial GmbH.

Den Experten fallen häufig morsche Holzbalken, rostende Ketten und durch fehlende Geräteteile entstandene Fangstellen auf. Diese Gefahrenquellen müssen beseitigt werden, damit Kinder gefahrlos spielen können. Auch an zu weit vorstehenden Schrauben und Geräteelementen können sich die Kleinen böse Verletzungen zuziehen.

Für die Einhaltung der Sicherheit sind die Spielplatzeigentümer und Gerätehersteller verantwortlich. In der Regel sind das die Städte und Gemeinden, kirchliche Einrichtungen oder Wohnungsbaugesellschaften. Die Gerätehersteller sind verpflichtet, die Spielplatzgeräte entsprechend den gültigen Normen herzustellen und zu errichten.

Die Betreiber sind verpflichtet, im Rahmen ihrer Verkehrssicherungspflicht nach Paragraf 823 BGB für den betriebssicheren Zustand ihrer Anlage zu sorgen. Dies betrifft die regelmäßige Wartung, Inspektion und Beseitigung von Mängeln. Die Nichtbeachtung der Vorschriften kann sowohl für Gerätehersteller als auch für die Betreiber haftungsrechtliche Konsequenzen nach sich ziehen.

An die Sicherheit öffentlicher Kinderspielplätze werden strenge Maßstäbe angelegt. Die Ende 2008 neu erschienene und europaweit geltende Norm »Spielplatzgeräte und Spielplatzböden« (DIN EN 1176) verlangt drei Arten von Inspektionen. Neben einer wöchentlichen Sichtkontrolle zum Erkennen offensichtlicher Gefahren muss alle ein bis drei Monate eine Funktionskontrolle zur Überprüfung des Betriebs und der Stabilität des Gerätes durchgeführt werden. Ferner vorgeschrieben ist eine jährliche Hauptinspektion, die zur Beurteilung des allgemeinen betriebssicheren Zustands der Geräte dient. Hierzu wird häufig ein externer Sachverständiger eingeschaltet.