nd-aktuell.de / 22.06.2010 / Politik / Seite 2

Schwarz- Gelb teilt Sparpaket

NRW-Grüne gegen längere AKW-Laufzeiten

Christian Klemm
Um das umstrittene Sparpaket zu beschließen, wird die Bundesregierung das Gesetz aufsplitten. Nur ein kleiner Teil muss durch den Bundesrat.

Die Landtagswahl an Rhein und Ruhr hat Folgen für den Bundesrat. Durch die Bildung einer rot-grünen Minderheitsregierung in Nordrhein-Westfalen verliert die Bundesregierung dort ihre Mehrheit. Bisher haben Union und FDP 37 der 69 Sitze in der Länderkammer. Zukünftig werden es nur noch 31 sein. Um den Einfluss des Rates zu begrenzen, wird die schwarz-gelbe Koalition das kürzlich beschlossene Sparpaket in zwei Gesetze aufteilen: Ein Teil werde keine Zustimmung durch den Bundesrat benötigen, und ein kleinerer Teil werde zustimmungspflichtig sein, sagte Otto Fricke, Parlamentarischer Geschäftsführer der FDP, der »Berliner Zeitung«.

Das geschnürte Paket ist das größte Sparvorhaben in der Geschichte der Bundesrepublik. Die Regierung will dadurch bis zu 80 Milliarden Euro in den kommenden vier Jahren einsparen. Die größten Einschnitte haben Arbeitslose zu verkraften: Das Elterngeld wird für Hartz-IV-Betroffene komplett gestrichen. Der Staat wird bei ihnen die Beiträge zur Rentenversicherung einsparen. Außerdem ist beschlossen, die Zuschläge beim Übergang vom Arbeitslosengeld I ins Arbeitslosengeld II zu streichen. Das Sparvorhaben wurde von Oppositionsparteien und Gewerkschaften scharf kritisiert.

Zustimmung umstritten

Eine Zustimmungspflicht im Bundesrat besteht, wenn ein im Bund beschlossenes Gesetz die Länder finanziell belastet oder ihre Verwaltungsaufgaben berührt. Die Änderungen der Sozialleistungen sind also zustimmungspflichtig, wenn daraus eine Belastung der Länder- oder Kommunalhaushalte entsteht. Die Zustimmung der Länderkammer ist wohl für die geplante Streichung der Rentenbeiträge für Hartz-IV-Betroffene erforderlich, weil die Kommunen dann mehr Geld für die Absicherung der Alten aufbringen müssen. Dagegen ist umstritten, ob die Streichung des Elterngeldes sowie des Heizkostenzuschusses für Bezieher von Wohngeld die Zustimmung des Bundesrates benötigen.

Als wahrscheinlich gilt, dass Schwarz-Gelb bei der Verlängerung der Laufzeiten für Atomkraftwerke auf eine Zustimmung der Länder verzichten wird. Die Bundesregierung will den 2002 vereinbarten Atomausstieg verschieben. Die Oppositionsparteien aber könnten dieses Vorhaben durch ihre Stimme im Bundesrat verhindern. Die Fraktionschefin der Grünen im Düsseldorfer Landtag, Sylvia Löhrmann, kündigte eine Verfassungsbeschwerde an, sollte der Bundesrat bei den AKW-Laufzeiten nicht befragt werden. »Die Verlängerung der Laufzeiten bedeutet, dass wir mehr Atomtransporte haben. Und die finden durch die Länder statt und deshalb haben nach unserer Rechtsauffassung die Länder ein Mitwirkungsrecht, weil ihre Belange unmittelbar berührt sind«, sagte Löhrmann im WDR Fernsehen.