nd-aktuell.de / 23.06.2010 / Ratgeber / Seite 7

Schadenersatz von der Tankstelle?

Service

Zur Leistung einer Service-Tankstelle nebst Selbstbedienungswaschanlage gehört, dass die Mitarbeiter der Tankstelle das Auto auch in die Waschanlage fahren. Wird das Fahrzeug bei der Fahrt dorthin beschädigt, muss der Tankstellenbetreiber für den Schaden aufkommen. Dies ergibt sich aus einer Entscheidung des Landgerichts München. (Az: 13 S 5962/09)

Die Klägerin hatte den Tankwart gebeten, das Fahrzeug zu betanken und dann in die Waschanlage zu fahren. Das Waschen wurde zunächst mit der Begründung abgelehnt, der Tankwart habe keinen Führerschein und der Kassiererin fehle es an Fahrpraxis. Dennoch nahm der Tankwart den Fahrzeugschlüssel von der Klägerin entgegen und gab ihn der Kassiererin. Diese hatte sich zunächst mehrfach geweigert, schließlich stieg sie aber doch in das Fahrzeug – und setzte das Cabrio gegen eine Werbetafel. Die Tankstellenbetreiberin hafte für das Verschulden des Tankwarts, entschied das Gericht. Der Tankwart habe die Serviceleistung durch Entgegennahme der Schlüssel von der Autobesitzerin zum Zwecke des Autowaschens übernommen, obwohl er selbst keinen Führerschein hatte. Für das Verschulden des Tankwarts müsse die Betreiberin einstehen. Die Besonderheit einer Tankstelle, die den Kunden kleinere Serviceleistungen anbiete, unterscheide eine derartige Service-Tankstelle gerade von anderen und ziehe einen entsprechenden Kundenkreis an. Deshalb dürften die Kunden auch davon ausgehen, dass es bei einer solchen Tankstelle möglich sei, ein Auto in die Waschanlage fahren zu lassen.