nd-aktuell.de / 30.06.2010 / Wirtschaft und Umwelt / Seite 16

EU-weit gültiges Biosiegel kommt

Ab 1. Juli können sich Verbraucher beim Einkauf im Ausland besser orientieren

Berlin (AFP/ND). Ab Donnerstag gilt für Bioprodukte eine neue Kennzeichnung. Das EU-weit gültige Biosiegel zeigt auf grünem Hintergrund ein geschwungenes Blatt aus den zwölf Europa-Sternen. Für deutsche Verbraucher ist es damit künftig einfacher, auch im EU-Ausland Bioprodukte zu finden. Die Kriterien für die Vergabe des Siegels sind grundsätzlich die gleichen wie beim deutschen Biosiegel, dem grünen Sechseck mit der Aufschrift »Bio nach EG-Öko-Verordnung«. Dieses Siegel wird es auch weiterhin geben.

Lebensmittel mit dem Bioblatt der EU müssen zu mindestens 95 Prozent aus biologischem Anbau stammen. Sie dürfen keine gentechnisch veränderten Zutaten enthalten. Chemisch-synthetische Pestizide sind verboten, Düngemittel und andere Pflanzenschutzmittel nur erlaubt, wenn sie mit den Grundsätzen der Bioproduktion vereinbar sind. Ferner müssen Tiere artgerecht gehalten werden; ihr Ökofutter soll der Betrieb selbst oder ein benachbarter Betrieb herstellen. Abfälle und Nebenerzeugnisse von Pflanzen und Tieren sollen wiederverwertet werden, um Ressourcen zu schonen.

In Nähe des Bioblatts ist die Ökokontrollstellen-Nummer angegeben. Sie besteht aus einem Länderkürzel (etwa DE für Deutschland), drei Buchstaben (in Deutschland: »ÖKO«) und drei Ziffern, hinter denen sich die Kontrollstelle verbirgt. Darunter muss ein Hinweis stehen, ob die Rohstoffe aus einem EU-Land oder einem Drittstaat kommen. Biobetriebe werden mindestens einmal im Jahr von einer unabhängigen Stelle oder einer Behörde überprüft. Bei Verstoß gegen die Vorschriften können Betriebe das Biosiegel auf ihren Produkten verlieren.

Beim EU- wie auch dem deutschen Siegel geht es lediglich um die Einhaltung von Mindeststandards. Zahlreiche Bioverbände haben deshalb eigene Zeichen. Das Bioland-Siegel ist die Kennzeichnung des gleichnamigen Anbauverbandes, der sich für organisch-biologisches Wirtschaften einsetzt. Es bekommen nur Produkte von Betrieben mit vollständig biologischer Bewirtschaftung. Zudem sind die Vorschriften für Düngung sowie Tierhaltung und -aufzucht strenger. Die Produktinhaltsstoffe müssen komplett aus ökologischer Herkunft sein.

Auch die Verbände Demeter, Neuland und Naturland schreiben strengere Regeln für Tierhaltung, Düngung und Pflanzenanbau als die EG-Öko-Verordnung vor. Auf die Einhaltung von Sozialstandards wird großer Wert gelegt. Ebenfalls ein eigenes Kennzeichen hat der Bundesverband ökologischer Weinanbau (ECOVIN) für seine Produkte. Ziele sind eine möglichst geringe Gewässer- und Bodenbelastung sowie die Förderung der Pflanzen- und Tierwelt im Ökosystem Weinberg. Neben kunstdünger- und pestizidfrei angebautem Wein gilt das Siegel auch für Trauben, Traubensaft, Sekt und Weinbrand. Foto: dpa