Unten links

In Baden-Württemberg gibt es nachts keinen Alkohol mehr zu kaufen – zum Schutz der Jugend. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Begründung: Das nächtliche Handelsverdikt verstoße nicht gegen das Übermaßverbot. Das kennt man ja, das Übermaß. Man soll es verm...


Wenn Sie ein Abo haben, loggen Sie sich ein:

Mit einem Digital-, Digital-Mini- oder Kombi-Abo haben Sie, neben den anderen Abo-Vorteilen, Zugriff auf alle Artikel seit 1990.

Bitte aktivieren Sie Cookies, um sich einloggen zu können.