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Unten links
In Baden-Württemberg gibt es nachts keinen Alkohol mehr zu kaufen – zum Schutz der Jugend. Das hat das Bundesverfassungsgericht bestätigt. Begründung: Das nächtliche Handelsverdikt verstoße nicht gegen das Übermaßverbot. Das kennt man ja, das Übermaß. Man soll es verm...
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