Klagefrist

Finanzgericht

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Ein Antrag auf höheres Kindergeld für das erste Kind von Frau H. war abgelehnt worden. Dagegen können die Eltern einen Monat lang klagen. Frau H. versäumte diese Klagefrist, die am 13.8.2009 ablief. Fünf Tage vorher hatte sie ihr zweites Kind bekommen. Bei Gericht beantragte die Mutter, so behandelt zu werden, als hätte sie die Klagefrist nicht versäumt (juristisch: »Wiedereinsetzung in den vorigen Stand«). Begründung: Wegen der Geburt habe sie die Klage nicht einreichen können.

Das Finanzgericht Baden-Württemberg hatte dafür überhaupt kein Verständnis. Eine Wiedereinsetzung in den vorigen Stand komme nicht in Betracht. Bei normalem Verlauf sei die Geburt eines Kindes keine Krankheit. Wenn – wie hier – keine Komplikationen aufträten und alles normal verlaufe, könne sich die Mutter danach bald wieder um ihren Alltag kümmern. Ein, zwei Tage nach der Geburt hätte Frau H. durchaus Klage erheben können.

Urteil des Finanzgerichts Baden-Württemberg vom 17. März 2010 - 2 K 3539/09

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