Ein erheblicher Mangel

Schimmelbildung

Vor einigen Monaten bezogen wir eine Altbauwohnung. Bei der Besichtigung waren keine Feuchtigkeitsschäden festzustellen. Als wir jetzt aber eine andere Schrankwand aufstellen wollten, bemerkten wir dahinter schwarze Schimmelstellen auf und hinter der Tapete. Es handelt sich dabei um eine freiliegende Außenwand. Darf man deswegen die Miete mindern und vom Vermieter die Beseitigung des Schimmels verlangen?
Norbert G., Berlin

Schimmelbildung in Wohnräumen ist auf jeden Fall ein erheblicher Mangel, der unbedingt beseitigt werden muss, denn das ist gesundheitsschädigend. Als erstes ist der Vermieter sofort zu informieren, damit er Abhilfe schaffen kann. Dazu ist er gesetzlich verpflichtet. Im BGB besagt § 535 Abs. 1 Satz 2, dass der Vermieter dem Mieter die Wohnung in einem zum vertragsgemäßen Gebrauch geeigneten Zustand zu überlassen und sie während der Mietzeit in diesem Zustand zu erhalten habe.

Das nächste Problem ist dann die Frage nac...


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