nd-aktuell.de / 14.07.2010 / Ratgeber / Seite 1

Schuldner: Schützt ein P-Konto künftig besser vor Pfändungen?

Banken

Das Geld von Schuldnern ist künftig besser vor Pfändungen geschützt – zumindest Teile des Vermögens: Verbraucher können sich seit 1. Juli ein sogenanntes Pfändungsschutzkonto einrichten lassen, das Menschen mit finanziellen Schwierigkeiten Monat für Monat einen Grundbetrag sichert – ein sogenanntes P-Konto. Experten zufolge sollten sich Verbraucher dies jedoch gut überlegen.

Was ist ein Pfändungsschutzkonto?
Ein P-Konto sichert einen monatlichen Mindestbetrag von 985,15 Euro. Gläubiger, denen Verbraucher noch Geld schulden, bekommen keinen Zugriff auf dieses Geld. Leitgedanke des Bundesjustizministeriums bei der Einführung des P-Kontos war es, dass Verbraucher heutzutage eine Bankverbindung zur Teilhabe am Wirtschaftsleben brauchen – etwa fürs Zahlen der Miete, der Stromrechnung, oder um ihre Löhne und Gehälter zu bekommen. Bislang wurde bei einer Pfändung ein Bankkonto vollständig blockiert, bis das zuständige Vollstreckungsgericht ein unpfändbares Guthaben festgelegt hatte.

Wie funktioniert ein P-Konto?
Das Pfändungsschutzkonto schützt Monat für Monat die 985,15 Euro und daneben jenes geschützte Guthaben, das Schuldner im Vormonat nicht angetastet haben. Dadurch wird es Verbrauchern ermöglicht, Rücklagen zu bilden. Der Schutzbetrag erhöht sich bei Unterhaltspflichtigen für die erste Person um 370,76 Euro auf dann 1355,91 Euro. Für jede weitere Person gilt ein zusätzlicher Freibetrag von 206,56 Euro. Zusätzlich können Sozialleistungen sowie Kindergeld vor der Pfändung geschützt werden. Für die höheren Schutzbeträge müssen Schuldner Bescheinigungen etwa von der Familienkasse oder dem Sozialleistungsträger bei der Bank vorlegen.

Wie und wo können Verbraucher ein P-Konto bekommen?
Ein Pfändungsschutzkonto bekommen Verbraucher bei jeder Bank oder Sparkasse. Entweder kann ein bestehendes Girokonto in ein P-Konto umgewandelt werden oder ein neues Konto hierfür eröffnet werden. Inhaber eines Girokontos haben einen gesetzlichen Anspruch auf Umwandlung in ein P-Konto – die Bank muss dies in vier Tagen tun.

P-Konten gibt es ausschließlich für Einzelpersonen und müssen immer im Plus geführt werden. Einen grundsätzlichen Anspruch auf Eröffnung eines Girokontos gegenüber einer Bank haben Verbraucher aber auch in Zukunft nicht.

Ist die Einrichtung eines P-Kontos für jeden Verbraucher ratsam?
Nein. Verbraucherschützer und die Fachzeitschrift »Finanztest« raten Verbrauchern mit intakten Finanzen davon ab. Hintergrund ist, dass die Einrichtung eines P-Kontos dem Finanzinformationsdienstleister Schufa gemeldet wird, damit Verbraucher nicht mehrere P-Konten unterhalten können. Die Schufa gibt diese Informationen an Banken weiter. Gegenüber »Finanztest« erklärte die Schufa zwar, den Besitz eines P-Kontos bei der Berechnung der Kreditwürdigkeit nicht mit einfließen zu lassen. Jedoch ist es ungewiss, wie Banken bei der Vergabe von Krediten das Vorhandensein eines P-Kontos bewerten.