nd-aktuell.de / 14.07.2010 / Politik / Seite 5

E-Mail-Adresse für Geschädigte: Hitzewelle@deutschebahn.com

Weiter Kritik am Krisenmanagement des bundeseigenen Bahnkonzerns

Berlin/Bonn (dpa/ND). Wegen der Klimaanlagen-Probleme in Fernzügen bereitet die Deutsche Bahn eine Wiedergutmachung für hitzegeplagte Fahrgäste vor. Betroffene Reisende sollen unbürokratisch entschädigt werden, wie der bundeseigene Konzern am Dienstag mitteilte. Dafür würden Kunden gebeten, Kontakt zur Bahn aufzunehmen, etwa per E-Mail an hitzewelle@deutschebahn.com.

Als Entschädigung bietet die Bahn Reisegutscheine an. Wer wegen Gesundheitsbeeinträchtigungen ärztlich versorgt werden musste, soll das Anderthalbfache des ursprünglichen Fahrpreises als Gutschein erhalten. Kunden, bei denen die Klimaanlage im Zug ausfiel, bekommen demnach die Hälfte des Fahrpreises zurück.

Aus der Politik kam weitere Kritik am Krisenmanagement des bundeseigenen Konzerns. Am Wochenende waren mehrere überhitzte ICE gestoppt worden, in einem waren Schüler kollabiert. Die jüngsten Technikprobleme seien keine Einzelfälle, sagte die verbraucherpolitische Sprecherin der Linksfraktion im Bundestag, Caren Lay, am Dienstag. »Die Klimatisierung von IC- und Regionalzügen lässt ohnehin sommers wie winters zu wünschen übrig.« Wie bei Verspätungen müsse es auch bei massiven Beeinträchtigungen des Reisestandards Entschädigungen geben. Der Verkehrsausschuss-Vorsitzende Winfried Hermann (Grüne) sagte, das komplette Entschädigungssystem müsse auf den Prüfstand. Es sei es nicht zu tolerieren, dass bei den meisten Qualitätsmängeln der Bahn nur Kulanzregelungen griffen.

Nach dem Kühltechnik-Ausfall in drei ICE-Zügen am Wochenende prüft der Konzern, warum sich die Klimaanlagen abgeschaltet haben. Dies kann der Fall sein, wenn das Kältemittel eine bestimmte Temperatur überschreitet oder der Druck im Kühlsystem zu hoch wird, wie ein Sprecher der Bahn AG erläuterte. Das Eisenbahn-Bundesamt prüft die defekten ICE. Die Bundespolizei ermittelt wegen des Verdachts der fahrlässigen Körperverletzung und unterlassener Hilfeleistung.

Klimaanlagen funktionierten nach Richtwerten. Standardanlagen, die es in Deutschland zu kaufen gibt, sind auf die Richtwerte 26/34 eingestellt. Das heißt, die Maschine muss in der Lage sein, bei einer Außentemperatur von 34 Grad die Luft im Inneren auf 26 Grad abzukühlen. »Wenn die Außentemperatur über den Nennwert hinausgeht, kann keine volle Leistung mehr erbracht werden«, sagte der Präsident des Verbandes Deutscher Kälte-Klima-Fachbetriebe, Werner Häcker, am Dienstag der dpa. Die Einstellung sei variabel. Klimaanlagen könnten von Anfang an auch so konzipiert werden, dass der Außenrichtwert zum Beispiel bei 45 Grad liegt.